Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts. - Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland.

von: Thomas Eichacker

Duncker & Humblot GmbH, 2013

ISBN: 9783428538546 , 489 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts. - Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland.


 

Nach der bisherigen Meinung beginnt die Geschichte des modernen deutschen Urheberrechts frühestens im 18. Jahrhundert, als Rechtsgelehrte die Idee des geistigen Eigentums entwickelten. Vorher habe es kein Bewusstsein für den wirtschaftlichen Wert geistiger Leistung gegeben. Die schon früher existenten Schutzmittel gegen den Büchernachdruck, wie Druckprivilegien und Nachdruckverbote, werden überwiegend als gewerbliche Regelungen ohne urheberrechtlichen Gehalt verstanden. Für die vorliegende Arbeit hat der Autor zahlreiche neu aufgefundene Quellen ausgewertet, die nahe legen, dass diese Meinung teilweise revidiert werden muss. Er zeigt, dass das real praktizierte Autoren- und Verlegerrecht schon im 17. Jahrhundert von einem deutlichen Urheberrechtsbewusstsein geprägt war und erstaunliche Parallelen zur Idee des geistigen Eigentums aufwies. Die Arbeit kommt am Beispiel Nürnbergs zu dem Schluss, dass die wahren Schöpfer der Idee des geistigen Eigentums nicht Rechtstheoretiker des 18., sondern Autoren, Verleger und praktisch arbeitende Juristen des 17. Jahrhunderts waren.

Thomas Eichacker, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften in Passau und Dublin. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Passauer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte von Professorin Ulrike Müßig, wo er unter anderem den 37. Deutschen Rechtshistorikertag 2008 mit organisierte. Seine Dissertation, für die er ein Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung erhielt, schrieb er über das Urheberrecht in der Frühen Neuzeit. Seit 2010 arbeitet Thomas Eichacker für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. 2012 und 2013 erhielt er einen Lehrauftrag für Strafrechtsgeschichte an der Universität Passau.