Klösterliche Gerichtsbarkeit

von: Anonym

GRIN Verlag , 2004

ISBN: 9783638304931 , 12 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Klösterliche Gerichtsbarkeit


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,2, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zisterzienserinnen Kloster Harvestehude, wurde 1245 in einem elbnahen Dorf, mit dem Namen 'Herwardeshuthe' gegründet Nach diesem Dorf, wurde auch das Kloster benannt. 1295 zogen die Nonnen an die Alster um, den ursprünglichen Namen des Klosters konnten sie aber, bis zu seinem Abriss im 16. Jahrhundert, beibehalten Im Laufe dieser Zeit, hatte das Kloster Harvestehude, durch Schenkungen und Eigenvermögen einen großen Besitz angehäuft. Besondere Bedeutsamkeit für die Finanzierung des Klosters, bekamen dabei die Landgüter. Im Jahre 1380, hatte die Fläche des Klosters, derlei große Ausmaße erreicht, dass sie in ihrem Umfang selber größer war, als die Stadt Hamburg1. Genauso gewaltig, wie sein Grundbesitz, war auch der damit verbundene Reichtum für das Kloster. Doch nicht die, für die Zisterzienser angestrebte und charakteristische Eigenwirtschaft, verhalf dem Kloster zu seinem großen Wohlstand, sondern primär, die Klosteruntertanen, die ihre Abgaben an das Kloster zu entrichten hatten. Die für diese Arbeit zugrunde liegende Quelle in Form eines Mandates zeigt, dass diese Abgaben nicht immer freiwillig gemacht wurden, sondern von dem Kloster teilweise erzwungen werden mussten. Auf dieses Problem soll im folgenden eingegangen werden. Die damit verbundene Fragestellung lautet: Wie machte das Kloster Harvestehude seine Herrschaftsansprüche gegenüber seinen Untertanen geltend? Und welche Konsequenzen konnte dies für die Untertanen zur Folge haben? Bei der Literaturrecherche für diese Arbeit musste ausschließlich auf Sekundärliteratur zurückgegriffen werden, da keine vergleichbaren Quellen gefunden wurden. Auch in der Sekundärliteratur wurde kein ähnlicher Fall erläutert. Besonders ergiebig zeigten sich jedoch zwei Bücher in Bezug auf die Exkommunikationspraxis. Rees stellt eine ausführliche Untersuchung über das kirchliche Strafrecht dar, besonders der geschichtliche Diskurs dieser Untersuchung war für diese Arbeit ertragreich2. [...] 1 Vgl.: Lappenberg, Johann Martin: Von der Cistercienserinnen-Abtei zu Herwardeshuthe und deren Umwandlung in das St.Johannis-Kloster. - In:ZHG 4, S. 527 2 Rees, Wilhelm: Die Strafgewalt der Kirche. Das geltende kirchliche Strafrecht - dargestellt auf der Grundlage seiner Entwicklungsgeschichte. Geschichtlicher Diskurs: S. 116-169