Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit GIS und statistischen Verfahren

von: Daniel Tomowski

GRIN Verlag , 2004

ISBN: 9783638306300 , 37 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 15,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit GIS und statistischen Verfahren


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Da es in der Vergangenheit auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Regelungen und Richtlinien zum Thema Gewässerschutz gab, die sich jedoch sektoral nur mit einzelnen Aspekten befassten und der ökologischen Funktion von Gewässern nur eine untergeordnete Rolle beimaßen, wurden im Jahr 1988 auf einer Ministerkonferenz in Frankfurt erstmals Überlegungen zu Ansätzen einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung angestellt. Ein erster Versuch der europäischen Kommission aus dem Jahr 1994, eine Richtlinie zur Gewässerökologie zu verabschieden, war auf Grund des mangelnden Konsenswillens der beteiligten Nationalstaaten jedoch zum Scheitern verurteilt. In der Folgezeit forderten europäischer Rat und das Europaparlament weiterhin eine Rahmenrichtlinie zur Gewässerbewirtschaftung bzw. zum Gewässerschutz. Im Jahr 1997 wurde seitens der Kommission ein weiterer Vorschlag unterbreitet, aber erst im Jahr 1999 konnte sich der Rat der EU unter deutscher Präsidentschaft auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Thema Gewässerschutz einigen. Nach zahlreichen Änderungsanträgen des Europaparlamentes und Vermittlungsverfahren trat die Richtlinie 2000/60 (Wasserrahmenrichtlinie), nach Billigung durch den EU-Rat und das Europaparlament, mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 22.12.2000 in Kraft. Schwerpunkt dieser Richtlinie ist ' die Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt ..., wobei der Schwerpunkt auf der Güte der betreffenden Gewässer liegt.' (Wasserrahmenrichtlinie, Abschnitt 1, Absatz 19).