Gesundheitsförderung im Strafvollzug

von: Cordula Schlüter, Petra Maxheim

GRIN Verlag , 2003

ISBN: 9783638237840 , 28 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Gesundheitsförderung im Strafvollzug


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 2, Hochschule Ludwigshafen am Rhein (Fachbereich Pflege), Veranstaltung: Sozialmedizin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im modernen Strafvollzug stoßen Konzepte der Gesundheitsförderung auf eine ganz besondere Problematik. Der hohe Anteil Drogensüchtiger in den Haftanstalten stellt dabei die größte Herausforderung dar, besonders dadurch dass sich im Zusammenhang mit dem Drogenabusus Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und besonders in den letzten Jahren Hepatitis B und C stark verbreitet haben. Jede dieser Infektionskrankheiten ist dabei als existentiell bedrohlich zu sehen. Insbesondere Hepatitis wurde in der Literatur bereits als desmoterische, d.h. gefängnistypische, Krankheit bezeichnet. Unter Drogenkonsumenten wurde in verschiedenen Prävalenzstudien eine 50-98%ige Verbreitung von Hepatitisinfektionen nachgewiesen (vgl. Stöver, 2000, S.14). Unter dem Begriff Strafvollzug verbirgt sich ein breites Spektrum von Vollzugsformen, dass von Freigängerhäusern, in denen Strafgefangene z.B. auf ihre Entlassung vorbereitet werden und in denen relativ gelockerte Haftbedingungen herrschen, bis zum strikten Verwahrvollzug mit höchsten Sicherheitsauflagen reicht. Besonders schwierig ist die Situation auch im Bereich der Untersuchungshaft, da zu einer sich plötzlich total veränderten Lebenssituation des einzelnen auch die Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind und so die sozialen Kontakte sehr eingeengt werden. Hier muß auch berücksichtigt werden, dass die Inhaftierten vor dem Vorliegen eines rechtsgültigen Urteils im Hinblick auf ihr zukünftiges Leben in einer vollkommen ungewissen Situation leben. Drogenabhängige gelten in der Regel allerdings als nicht lockerungsgeeignet und ihnen wird daher ein Probehandeln in Freiheit vorenthalten, unter Verweis auf eine bestehende Suchtgefährdung. Suchtkranke verbleiben also im Verwahrvollzug. Eine vorzeitige Haftentlassung für diese Personengruppe ist nicht vorgesehen. Last but not least soll hier noch erwähnt werden, dass neben der Gesundheitsförderung bei Strafgefangenen, der Gesundheitsschutz der Anstaltsbediensteten im Konzept der Gesundheitsförderung im Strafvollzug integriert werden muß. Zunächst jedoch wollen wir uns kurz mit den wichtigsten Gesundheitsproblemen Strafgefangener befassen.