Die Bedeutung der Aktie und die Rechtsstellung des Aktionärs

von: Christian Moneke

GRIN Verlag , 2003

ISBN: 9783638235532 , 34 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 16,99 EUR

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Die Bedeutung der Aktie und die Rechtsstellung des Aktionärs


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, Fachhochschule Erfurt (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: ' Manchmal ist es besser, eine Stunde über sein Geld nach zudenken als eine Woche dafür zu arbeiten. ' ( Andre Kostolany, 1906-1999 ) In Zeiten der Internationalisierung und der Globalisierung der Kapitalmärkte, der zunehmend voranschreitenden europäischen Integration, der raschen Entwicklung des Gesellschaftsrechts sowie der Verschärfung des internationalen Wettbewerbs gewinnt die Rechtsform der Aktiengesellschaft verstärkt an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen wählen diese Form, um dadurch Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalmärkten zu erhalten. Auch mehr und mehr Mittelständler entdecken die Vorteile des organisierten Kapitalmarktes und firmieren in der Rechtsform der AG. Gerade auch durch die immer restriktivere Kreditvergabe der Banken an den Mittelstand, die durch die Eigenkapitalrichtlinien von Basel II bedingt ist, wird die Aktiengesellschaft für diese Unternehmensform immer bedeutender. Nicht zuletzt auch durch verschiedene staatliche Maßnahmen (Vermögensbildungsgesetze, Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung, Volksaktienausgabe usw.) und durch den jüngst erlebten Börsenboom stieg die Zahl der Kleinanleger in Deutschland erheblich, wodurch sich die Aktie mehr denn je zuvor als Anlageform großer Beliebtheit erfreut. Infolge dessen kommt auch der Rechtsstellung des Aktionärs und dem Schutz der Anleger in der heutigen Zeit eine immer größere Bedeutung zu. Die AG und ihr Recht haben sich im 19. Jahrhundert aus den wirtschaftlichen Bedürfnissen heraus entwickelt. Die Ausbildung des Aktienrechts bezog ihre maßgeblichen Impulse aus den gesellschaftlich-wirtschaftlichen Gegebenheiten.1 Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bedurfte jede einzelne Gründung einer Kapitalgesellschaft einer besonderen Genehmigung durch den preußischen König. Auch in anderen deutschen Ländern gab es keine allgemeine gesetzliche Regelung der Gründung von Aktiengesellschaften. Erst am 9. November 1843 kam es zu einer Kodifikation des Börsenwesens und des Aktienrechts in Deutschland. 1862 wurde durch das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch das Aktienrecht für Deutschland und Österreich einheitlich gefasst, allerdings nur für Aktiengesellschaften, die gewerbsmäßig Handel betrieben. Erst das neue Aktiengesetz des Norddeutschen Bundes vom 11. Juni 1870 führte zu einer weitgehenden Liberalisierung. [...] 1 Vgl. Roth, G.H., 'Handels- und Gesellschaftsrecht', 1998, S. 200