Formen des religiösen Gebrauches des entheogenen Sakramentes Ayahuasca unter besonderer Berücksichtigung des Aspektes ihrer Kriminalisierung

von: Silvio Andreas Rohde

GRIN Verlag , 2002

ISBN: 9783638110365 , 92 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

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Formen des religiösen Gebrauches des entheogenen Sakramentes Ayahuasca unter besonderer Berücksichtigung des Aspektes ihrer Kriminalisierung


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Psychologie - Religionspsychologie, Note: gut, Universität Bremen (Fachbereich Religionswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist der Wandel des entheogenen Trankes Ayahuasca von einer traditionellen ,,Lehrerpflanze' lokaler schamanistischer Traditionen des amazonischen Regenwaldes zu einem sakramentalen Agens mystischer Selbst- und Gotteserfahrung mit globaler Relevanz. Diese Aneignung erfolgte in den vergangenen Jahrzehnten durch eine häufig als ,,Neoschamanismus' bezeichnete Bewegung, die stammeskulturell - möglicherweise neolithisch verwurzelte - Techniken der Bewußtseinsveränderung und Heilung revitalisiert und aufgreift und mit neuen, an ein post-industriekulturelles Milieu angepaßten Bedeutungsdimensionen und esoterischen Konzeptionen von individueller und kollektiver Transformation versieht. Im Rahmen dieses Prozesses sehen wir uns heute der Entfaltung eines Spannungsfeldes gegenüber, das aus der Prohibition vieler entheogener Pflanzen und Substanzen aufgrund ihrer Klassifikation als nicht verkehrsfähige ,,Betäubungsmittel ohne anerkannten therapeutischen Nutzen' in Anhang I des Betäubungsmittelgesetzes erfolgt. Die entheogenen Prinzipien solcher Pflanzensakramente wie Ayahuasca (Dimethyltryptamin), Peyote (Meskalin), Psilocybinpilze (Psilocybin) oder Ganja (THC) sind hier allesamt erfaßt; Herstellung, Handel, Weitergabe und Besitz unterliegen massiven Strafen. Das Betäubungsmittelgesetz trägt Fragen der religiösen Freiheit bisher keine Rechnung, es erfolgt keinerlei Unterscheidung von intentionalem rituell-religiösem Ge-brauch und hedonistisch-addiktivem Miß-brauch. Naturgemäß wird dieser Umstand von den Ausübenden entheogener Religionsformen, seien sie privat oder kollektiv, als ein nachhaltiger Eingriff in das Grundrecht der religiösen Freiheit erfahren, gar als eine Form inquisitorischer Repression.