Die Begründung des Tötungsverbots im Kontext interessensorientierter bzw. präferenzutilitaristischer Ethik

von: Michael Turinsky

GRIN Verlag , 2002

ISBN: 9783638110549 , 29 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Die Begründung des Tötungsverbots im Kontext interessensorientierter bzw. präferenzutilitaristischer Ethik


 

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: sehr gut, Universität Wien (Insitut für Philosophie), Veranstaltung: Seminar: Sind alle Menschen Personen? Rechtsethische Probleme des Begriffs der Person, Sprache: Deutsch, Abstract: Einen anderen Menschen zu töten, erscheint uns im Normalfall wohl als eines der schwersten Vergehen, das sich jemand überhaupt zuschulden kommen lassen kann. Dieser Überzeugung wird durch die Verankerung eines strikten Tötungsverbots in unserem Rechtssystem entsprochen. Wer dagegen verstößt, hat mit mehr oder weniger schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen. Der allgemeine Konsens über die gravierende Unrechtmäßigkeit des Tötens schwindet jedoch, sobald es um die Beurteilung von ,,Sonderfällen' geht: Abtreibung, Tötung während des Kriegs, Notwehr, Sterbehilfe usw.. Wie es scheint, läßt sich die Uneinigkeit bezüglich dieser ,,Sonderfälle' vor allem auf die Uneinigkeit darüber zurückführen, welche Gründe es sind, die uns das Töten überhaupt, im Normalfall, als unrecht erscheinen lassen. Je nach dem, warum wir es normalerweise für unrecht halten, zu töten, werden wir die Frage unterschiedlich beantworten, in welchen konkreten Fällen es sich tatsächlich um ein Vergehen handelt und in welchen Fällen es sich nicht um einen Verstoß gegen ein fundamentales moralisches Prinzip handelt. Unterschiedliche Begründungen eines Tötungsverbots führen zu einer unterschiedlichen Beurteilung konkreter Fälle. Das Kernstück einer bedeutenden Position im gegenwärtigen moral- und rechtsphilosophischen Diskurs ist es, moralische beziehungsweise rechtliche Normen (d.h. Gebote, Verbote usw.) insofern zu begründen, als sie den Schutz bestimmter Interessen gewährleisten sollen. Nur weil und insofern solche Normen den Schutz bestimmter Interessen gewährleisten sollen, besitzen sie begründete Geltung. Eine Ethik, die diese These zu ihrem Prinzip hat, bezeichne ich im Folgenden als präferenzutilitaristische beziehungsweise interessensorientierte Ethik.