Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) - Zwischen Pesonalbemessung, Qualitätssicherung und Budgetverhandlung

von: Thomas Fleischer

GRIN Verlag , 2009

ISBN: 9783640468287 , 19 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) - Zwischen Pesonalbemessung, Qualitätssicherung und Budgetverhandlung


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,3, Katholische Fachhochschule Mainz, Veranstaltung: BWL im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) trat zum 1. Januar 1991 für alle psychiatrischen Kliniken und psychiatrischen Fachabteilungen in Deutschland in Kraft. Als Instrumentarium zur Personalbemessung ist sie bei den Budgetverhandlungen nach Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Anwendung zu bringen. Ihre Bedeutung für die Psychiatrie hat sie sich bewahrt, da die Psychiatrien von der Einführung des fallpauschalenbasierten G-DRG-Systems ausgenommen wurden. Die Psych-PV ordnet die Patienten insgesamt 18 so genannten Behandlungsbereichen zu (z.B. 'Abhängigkeitskranke -> Intensivbehandlung' oder 'Gerontopsychiatrie -> Tagesklinische Behandlung'). Die Zuordnung zu einer dieser Fallgruppen bestimmt minutengenau (!), in welchem Umfang die einzelnen Berufsgruppen des therapeutischen Teams (Ärzte, Psychologen, Pflege, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sozialdienst) welche (Gruppen- und Einzel-)Angebote für den Patienten vorhalten sollen. Die Psych-PV ist damit ein breit aufgestelltes Instrumentarium, welches neben der Personalbemessung auch sehr konkrete Beiträge zur Ausgestaltung des therapeutischen Angebots durch alle Berufsgruppen und zur Qualitätssicherung leistet. Diese Hausarbeit leistet einen kompakten Gesamtüberblick vom Werden der Psych-PV über ihre Funktionsweise bis hin zu ihrem Weiterbestehen im Kontext der G-DRG-Einführung. Ebenso thematisiert wird die Problematik der allgemeinen Psych-PV-Unterfinanzierung, die dazu führt, dass der nach Psych-PV ermittelte Personalbedarf vielfach nicht (mehr) realisiert werden kann. (Anmerkung aus 10/2009: Ein Thema, welches durch das 2009er Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) erneut aufgegriffen wurde und so derzeit wieder tagesaktuell ist.)