Pflegefamilien und Heimerziehung - ein Vergleich

von: Sandra Schubert

GRIN Verlag , 2009

ISBN: 9783640426300 , 22 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Pflegefamilien und Heimerziehung - ein Vergleich


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 2,0, Universität Erfurt, Veranstaltung: Sonderpädagogische Diagnosen in der Heimerziehung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich werde mich in meiner Hausarbeit mit Kindern in Heimen und Kindern in Pflegefamilien beschäftigen und ihre Erziehung miteinander vergleichen. Auch werde ich versuchen, auf die Frage, welches der beiden Möglichkeiten die bessere ist, zu antworten. Ich denke, das allgemeine Ziel der Erziehung im Heim und der Erziehung in einer Pflegefamilie ist die Erziehung selbst. Deshalb muss zuerst geklärt werden, was Erziehung eigentlich bedeutet. Erziehung kann wie folgt definiert werden: 'Erziehung ist ein soziales Handeln, welches bestimmte Lernprozesse bewusst und absichtlich herbeiführen und unterstützen will, um relativ dauerhafte Veränderungen des Verhaltens und Erlebens, die bestimmten Erziehungszielen entsprechen, zu erreichen.' [...] 'Erziehungsziele sind bewusst gesetzte Wert- und Normvorstellungen über das Ergebnis der Erziehung, die Auskunft darüber geben, wie sich der Erziehende gegenwärtig und zukünftig verhalten soll und die Eltern und anderer Erzieher in der Erziehung handeln sollen.' (Hobmair, S.83, 195). Jedoch können nicht immer die leiblichen Eltern diese Aufgabe übernehmen. Dann greift das Hilfesystem des Staates und das Jugendamt übernimmt die Verantwortung für das Kind. Gründe für die Inpflegegabe sind meist eine schwierige, konflikthaltige und problematische Familiensituationen. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig. Es treten psychische Krankheiten bei der erziehenden Person auf, es gibt Alkohol- oder Drogenprobleme, es entstehen konflikthafte Trennungssituationen oder junge Mütter sind überfordert. Seltener bilden der Tod der Eltern oder auch die Inhaftierung der Hauptbezugsperson die Grundlage. Ein weiterer Anlass ist die Vernachlässigung des Kindes (physisch wie emotional) oder auch die Ablehnung der Bezugsperson durch das Kind wegen Misshandlungen oder Missbrauch. (vgl. Blandow, 2004)