Die Rechte des Angeklagten im internationalen Strafprozess

von: Nicole Beier

GRIN Verlag , 2010

ISBN: 9783640558209 , 81 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

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Die Rechte des Angeklagten im internationalen Strafprozess


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar für Völkerstrafrecht der Lehrstühle Völker- und Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In jedem Staat gibt es Menschen, die durch ihr Verhalten die Rechtsordnung verletzen und Gesetze brechen. Handelt es sich dabei um einen strafrechtlichen Verstoß und der mutmaßliche Täter ist gefasst, wird ihm gemäß den Strafgesetzen und Verfahrensregeln des jeweiligen Landes der Prozess gemacht. Dabei gilt es zum einen zu erreichen, dass die Tat, sofern sie vom Angeklagten begangen wurde,angemessen abgestraft wird. Andererseits jedoch hat auch der Angeklagte das Recht auf einen fairen Prozess und ein gerechtes Urteil. In der BRD wurden die Regeln für ein Strafverfahren hauptsächlich in der gegenwärtig 477 Paragraphen umfassenden Strafprozessordnung verankert. Hinzu kommen die durch die Verfassung der BRD garantierten Grundrechte des Angeklagten, auch wenn zwangsläufig durch Strafverfolgung und Strafverfahren selbst grundrechtsrelevante Rechtspositionen des Beschuldigten berührt werden. Wie jedoch verhält es sich mit den Rechten des Angeklagten im internationalen Strafprozess? Diese Problemstellung soll nachfolgend dargestellt und erörtert werden. Zunächst wird geklärt, was man unter einem internationalen Strafprozess zu verstehen hat. Im Überblick sollen überdies die internationalen Straftribunale und die internationalen rechtlichen Grundlagen vorgestellt werden, um dann anhand einzelner Prozessmaximen die Rechte des Angeklagten zu untersuchen. Ein Vergleich zu den entsprechenden deutschen Vorschriften soll aufzeigen, inwieweit die internationalen Verfahrensregeln mit den Vorschriften der Strafprozessordnung übereinstimmen und worin die Unterschiede liegen.