Unterschiede und Gemeinsamkeiten des bilanziellen Ausweises des Eigenkapitals bei Personen- und Kapitalgesellschaften

von: Christoph Koppers, Oliver Wälbers

GRIN Verlag , 2009

ISBN: 9783640358366 , 35 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 16,99 EUR

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Unterschiede und Gemeinsamkeiten des bilanziellen Ausweises des Eigenkapitals bei Personen- und Kapitalgesellschaften


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Duisburg, Veranstaltung: Accounting, Sprache: Deutsch, Abstract: Die klare Gegenüberstellung der unterschiedlichen Ausweismethoden und Bilanzierungspflichten der beiden Gesellschaftsarten (Personen-gesellschaften und Kapitalgesellschaften) zeigt deutlich, dass die Sicherung der Grundfunktionen des Eigenkapitals einer Gesellschaft im Vordergrund steht und mit gesetzlichen Reglementierungen verankert ist. Die Primärfunktionen des Eigenkapitals beziehen sich auf die Haftung und Kontinuität der Gesellschaft und tangieren somit den Gläubigerschutz. Bei den vom Gesetzgeber erhobenen Auflagen zur Bilanzierung des Eigenkapitals stehen die Kapitalgesellschaften im Mittelpunkt. Die Reglementierungen bei den Personengesellschaften sind im direkten Vergleich maginal. Im Gegensatz zu Personengesellschaften besitzen Kapitalgesellschaften eine beschränkte Haftung auf das Gesellschafts-vermögen, während die Gesellschafter einer Personengesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen haften. Dieser Haftungsunterschied begründet die ungleiche Verteilung der Vorschriften und gesetzlichen Auflagen bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Ein weiterer Grund für die Dominanz der gesetzlichen Reglementierungen bei Kapitalgesellschaften ist die Rechtspersönlichkeit der Unternehmung, die durch natürliche Personen vertreten wird. Die Kapitalgesellschaften können aufgrund der zwischengeschalteten juristischen Person und der beschränkten Haftung für betrügerische Absichten missbraucht werden. Diese Eigenschaften existieren bei der Personengesellschaft nicht, da die Gesellschafter mit ihrem vollen Vermögen haften.