Sonderrecht gegen 'Rechts'? - Die Beschränkungen des Versammlungsrechts insbesondere durch § 130 Abs. 4 StGB und die neuen Versammlungsgesetze Bayerns und Sachsens

von: Christian Spernbauer

GRIN Verlag , 2008

ISBN: 9783640208463 , 23 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Sonderrecht gegen 'Rechts'? - Die Beschränkungen des Versammlungsrechts insbesondere durch § 130 Abs. 4 StGB und die neuen Versammlungsgesetze Bayerns und Sachsens


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0 (17 Punkte), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundlagen und Probleme des Verfassungsrechts (Seminar für Nebenfachstudierende), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Versammlungsfreiheit kann neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung als einer der elementarsten Grundpfeiler der freiheitlichen Demokratie angesehen werden. Beschränkungen und gar Verbote dieses Grundrechtes bedürfen gewichtiger Gründe. Die vorliegende Arbeit soll den Beschränkungen und Verboten von Versammlungen nachspüren. Zunächst wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG in seinen Grundelementen wie der Charakterisierung von Versammlungen als kollektives Handeln, Friedlichkeit und Waffenlosigkeit skizziert werden, bevor auf die Beschränkungen eingegangen wird. Hier wird zunächst das Versammlungsgesetz betrachtet, welche die Unterscheidung in Versammlungen unter freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen trifft. Desweiteren wird auf das Uniform- und Vermummungsverbot sowie weitere Auflagen durch zuständige Behörden, insbesondere das Verwenden von Fahnen und Symbolen, eingegangen. Unter 4.) werden Einschränkungen durch § 130 IV StGB erörtert, genauer gesagt die Schutzgüter öffentlicher Friede und Menschenwürde sowie die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Weiter werden dann das neue bayerische sowie das sächsische Versammlungsgesetz in ihren Grundzügen betrachtet, bevor einige Schlussbemerkungen ein kurzes Fazit ziehen sollen.