Leistungsstörungen bei der Personenbeförderung im internationalen Luftverkehr - Die Regelungen zur Nichtbeförderung wegen Überbuchung im Warschauer Abkommen und im Europäischen Recht

von: Lars Schlaup

GRIN Verlag , 2008

ISBN: 9783640139859 , 93 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

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Leistungsstörungen bei der Personenbeförderung im internationalen Luftverkehr - Die Regelungen zur Nichtbeförderung wegen Überbuchung im Warschauer Abkommen und im Europäischen Recht


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: GUT, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung (Wirtschafts - und Umweltrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Als zu Beginn des letzten Jahrhunderts die Luftfahrt für den Personentransport zunehmend interessanter wurde, bestand das Problem der Nichtbeförderung von Fluggästen noch nicht. Heute jedoch nehmen alle Fluggesellschaften das Risiko einer Überbuchung und damit einer Nichtbeförderung von Passagieren in Kauf. Sie tun dies nicht willkürlich um Passagiere zu ärgern, sondern aus betriebswirtschaftlichen Gründen: Es ist bekannt, dass seit jeher ein gewisser Prozentsatz an Passagieren nicht zum Flug erscheint - aus welchem Grund auch immer. Um diesem Problem gegen zu steuern, besetzen die Fluggesellschaften ein bestimmtes Platzkontingent doppelt - meist 15 -20%. Wenn jedoch mehr Passagiere ein Ticket haben, als Plätze zur Verfügung stehen, kommt es zu Problemen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, diese Probleme aufzuzeigen und ihre rechtliche Behandlung im Laufe der letzen 20 Jahre darzustellen. Es werden verschiedene Lösungsansätze und deren Umsetzung sowie die Entwicklung bis hin zur neuesten, noch nicht in Kraft getretenen Verordnung auf europäischer Ebene dargestellt und analysiert. Die Arbeit beleuchtet die völkerrechtlichen Regelungen des WA sowie die Regelungen auf europäischer Ebene. Deutsches Recht wird nur im Zusammenhang mit diesen beiden Rechtsquellen berücksichtigt; eine ausführliche Betrachtung der deutschen Regelungen findet nicht statt.