Franken im 10. Jahrhundert - ein Stammesherzogtum?

von: Christin Köhne

GRIN Verlag , 2010

ISBN: 9783640540266 , 13 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Mehr zum Inhalt

Franken im 10. Jahrhundert - ein Stammesherzogtum?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Technische Universität Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kriterien, die ein Stammesherzogtum ausmachen, sind bis heute noch nicht alle festgelegt und werden stetig diskutiert. Die Energie, die benötigt wurde, um sich als selbstständiges Herzogtum zu behaupten, erhielt man aus der Kraft des Stammes. Dennoch 'wurde immer wieder betont, dass die Stämme auch in karolingischer Zeit ihre spezifischen Eigenarten beibehielten. Sie galten ihrer gemeinsamen Sprache wegen, als ethnische, um ihres eigenen Stammesrechts willen als rechtliche, aufgrund ihrer Heeresgliederung und Stammesversammlungen als militär-politische und von ihrer gemeinsamen Tradition her als kulturelle Einheiten.' Dies sind nur einige von vielen Aspekten, welche die Eigenschaft eines Stammesherzogtums beschreiben. Die ständige Bedrohung durch Normannen, Slawen und Ungarn erforderte ein militärisches Eingreifen der Grenzgrafen und förderte so die Ausbildung starker Gewalten, besonders in den Grenzgebieten. Vor allem in der Zeit, in der das Königtum schwach war, musste man in diesen Gebieten selbstständig handeln. Die Heeresführung, die schon immer eines der wichtigsten Kriterien eines Stammesherzogtums darstellte, schuf nun einen Weg, der eine Erweiterung der Macht auf den Stamm ermöglichte. Stingl sieht im Niedergang des Königtums und in der Bedrohung von Außen, welche die Führer eines Stammes zu mehr Anerkennung aufstiegen ließ, die Grundlage für die Entstehung der Stammesherzogtümer. Auf der einen Seite war das Herzogtum eine selbstständige und unabhängige Einrichtung und auf der anderen Seite war es nötig, die Stammeszugehörigkeit, die Macht und auch die Machtergreifung zu festigen. Ein Herzog regierte zwar nahezu unbeeinflusst und selbstständig, doch er war immer noch ein Untertan des Königs, der im Zweifelsfall das Entscheidungsrecht über das Herzogtum besaß.