Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises im Konzernabschluss - Unter besonderer Berücksichtigung von Zweckgesellschaften nach HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und nach IFRS

von: Marius Fath

GRIN Verlag , 2010

ISBN: 9783640516711 , 109 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

  • Die Balanced Scorecard: Entwicklungstendenzen im deutschsprachigen Raum
    Interkulturelles Management: Die Bedeutung kultureller Einflüsse bei Diversifikationsstrategien im Personalmanagement
    Online-Kundenbetreuung: Wie Live Support Systeme dem Online-Vertrieb auf die Sprünge helfen
    Hierarchiefreiheit in Organisation und Kommunikation: Eine empirische Untersuchung am Beispiel der holländischen Unternehmensberatung Kessels & Smit
    Projektmanagement: Methoden und Werkzeuge für internationale Entwicklungsprojekte
    Projektcontrolling: Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der Balanced Scorecard
  • Employer-Branding: Bedeutung für die strategische Markenführung. Forschungsergebnisse im Kontext erfolgreicher und nicht erfolgreicher Beispiele aus der Praxis
    Markenpolitik im Einzelhandel: Interaktionseffekte zwischen Herstellermarken und Retail Brands
    Emotionalisierung und Markenwahrnehmung bei Sportevents: Am Beispiel der Rhein-Neckar Löwen in der SAP Arena
    Chinesisches Stadtmarketing im Internet: Wie Chinas Tourismuszentren online auftreten
    Bedeutung von In-Game Advertising im Media-Mix aus Sicht der Mediaagenturen
    Kundenwert-Controlling: Werttreiberbasierte Operationalisierung eines investitionstheoretischen Kundenwertes
 

Mehr zum Inhalt

Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises im Konzernabschluss - Unter besonderer Berücksichtigung von Zweckgesellschaften nach HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und nach IFRS


 

Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens seit dem Enron-Skandal im Jahr 2001, aber insbesondere durch die anhaltende Subprime-Krise rückte die Bilanzierungspraxis in Bezug auf die Verwendung von Zweckgesellschaften in den Vordergrund. Der texanische Konzern Enron hatte aus Finanzierungsgründen Vermögensgegenstände und Schulden auf Zweckgesellschaften ausgelagert und somit die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber den Abschlussadressaten verschleiert. Diese bis dato gängige Praxis der Verschleierung führte dazu, dass der Konzernabschluss für den Bilanzleser immer undurchsichtiger wurde und die tatsächliche Situation eines Konzerns nicht mehr fassbar war. Dafür gibt es mehrere Gründe. Aufgrund der immer stärker werdenden Anzahl von weltweit agierenden Unternehmen und des erhöhten Kosten- und Konkurrenzdrucks, was mit der Vergrößerung der Absatzmärkte im Zuge der Globalisierung einhergeht, stehen Unternehmen vor einer großen Herausforderung. Für die Expansionsbestrebungen werden liquide Mittel benötigt, welche nicht ausschließlich durch die Finanzierung der Banken gewährleistet werden können. Auch aufgrund der restriktiveren Kreditmittelvergabe der Banken durch Basel II wurde der Einsatz von Zweckgesellschaften forciert. Dabei werden Zweckgesellschaften gezielt so gestaltet, dass die Kriterien für eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis nicht erfüllt sind. Der zentralen Aufgabe des Konzernabschlusses, nämlich die Informationsfunktion, wird dadurch entgegengewirkt. Zweckgesellschaften haben dabei oftmals Vermögenswerte gehalten, deren Risikostruktur nicht mehr transparent war. Daraus ergeben sich für Zweckgesellschaft Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Ausfall von Forderungen aus Hypothekenkrediten. Vor diesem Hintergrund wurden neue Regelungen beschlossen, welche eine Nichteinbeziehung von Zweckgesellschaften erschweren sollen. Die vorliegende Arbeit wird sich daher in den folgenden Abschnitten mit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und den IFRS genauer beschäftigen und ihre Wirkungskreise beleuchten. Besonderer Fokus wird dabei speziell auf die Einbeziehung von Zweckgesellschaften gelegt und der Frage nachgegangen, welche Folgen mit diesen Maßnahmen einhergehen.