Die Reichsreform zwischen 1495 und 1512 - Von Konsolidierungsbestrebungen zur institutionellen Durchdringung

von: Robert Griebsch

GRIN Verlag , 2010

ISBN: 9783640514021 , 14 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Mehr zum Inhalt

Die Reichsreform zwischen 1495 und 1512 - Von Konsolidierungsbestrebungen zur institutionellen Durchdringung


 

Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forschungsliteratur zur Reichsreform lässt weder bei der Motivationsfrage, noch bei der Frage nach der zeitlichen Einordnung, eine Spur von Homogenität erkennen. Während die Verfasser älterer Arbeiten davon ausgingen, dass die Reichsreform mit dem Ziel der Modernisierung und Verstaatung verbunden war, und sie die Reform somit als gescheitert betrachteten (vgl. Höfler 1850; vgl. Molitor 1921), versucht man in der gegenwärtigen Forschung einen anderen Ansatz zu begründen: Hier wird die Reichsreform als 'Konsolidierungsvorgang' (Angermeier 1984: 23) verstanden. Verbunden wird dieser Prozess mit dem Ziel, einen permanenten Landfrieden herzustellen und das Zusammenleben rechtlich zu regeln. Somit seien staatspolitische Ideen und die damit verbundene politische Sphäre eng mit dem Bedürfnis nach sozialem Frieden und rechtlicher Durchdringung des Zusammenlebens verknüpft (vgl. ebd.: 24). Im Kern ging es also darum, die Differenz zwischen Rechtsbefugnissen und Umsetzung dieser Befugnisse aufgrund der fehlenden Macht zu beheben. Getragen wird diese Annahme von einem Gesandtenbericht Niccolò Machiavellis (1469-1527). Der italienische Philosoph und Geschichtsschreiber war als Staatssekretär der Republik Florenz für die Außenpolitik zuständig und war in diesem Zusammenhang im Reich unterwegs. 1507/08 resümierte er, dass dieses riesige Heilige Römische Reich Deutscher Nation zwar fast unbegrenzte Macht habe, aber niemand sie nutzen könne (vgl. Herbers & Neuhaus 2005: 188). Es mussten also Institutionen geschaffen werden, die jene Macht der obersten Reichsgewalt bzw. der Reichsstände konsolidieren sollten (vgl. Angermeier 1984: 29f.).