Die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz - Profiskalische Lösungen der Rechtsprechung auf Kosten der übrigen Gläubiger?

von: Janusch Cheba

GRIN Verlag , 2009

ISBN: 9783640355518 , 76 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 29,99 EUR

  • Nutzergenerierte Inhalte als Gegenstand des Privatrechts - Aktuelle Probleme des Web 2.0
    BilderRecht - Die Macht der Bilder und die Ohnmacht des Rechts Wie die Dominanz der Bilder im Alltag das Recht verändert
    Datenschutz von A-Z - Schnell und kompakt informiert zum Datenschutz
    Fluch der Weltmeere - Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900
    Historische Kriminalitätsforschung

     

     

     

     

 

Mehr zum Inhalt

Die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz - Profiskalische Lösungen der Rechtsprechung auf Kosten der übrigen Gläubiger?


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der steuerlichen Pflicht des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Abführung von Lohnsteuerbeträgen an das Finanzamt kann ein persönliches gesellschaftsrechtliches Haftungsrisiko für den Geschäftsführer entstehen, wenn sich die Gesellschaft in einer insolvenzreifen Phase befindet. Das Vertretungsorgan der GmbH hat in dieser Zeit die gesellschaftsrechtliche Pflicht gem. § 64 Abs. 2 GmbHG und der daraus entstandenen Rechtsprechung, Verkürzungen des Gesellschaftsvermögens vor Beginn des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Kommt der Geschäftsführer dieser Vorschrift nicht nach, indem er die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt abführt, so soll durch das Gesetz sichergestellt werden, dass das Vermögen der Gesellschaft durch eine persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers wieder aufgefüllt wird. Eine andere persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 69 AO kann vorliegen, wenn er als gesetzlicher Vertreter die einbehaltene Lohnsteuer aus Zwecken der Masseerhaltungspflicht nicht an das Finanzamt abführt. Danach wird der gesetzliche Vertreter der Haftungsschuldner der Lohnsteuer. Es liegt somit eine Kollision zwischen der gesellschaftsrechtlichen Masseerhaltungspflicht und der steuerrechtlichen Pflicht zur Abführung von Lohnsteuerbeträgen vor. Der Geschäftsführer kann somit entweder nach den Vorschriften des GmbHG oder der Abgabenordnung zur persönlichen Haftung herangezogen werden.