Grunderwerbsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bezogen auf die aktuelle Finanzrechtsprechung

von: Gary Rüsch

GRIN Verlag , 2013

ISBN: 9783656415152 , 57 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 18,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Grunderwerbsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bezogen auf die aktuelle Finanzrechtsprechung


 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Die GrESt ist in Deutschland zwar als konstante, mit einem Aufkommen von ca. 6,3 Mrd. Euro im Jahr 20112 aber als vergleichsweise unbedeutende Steuer anzusehen. Dennoch stellt sie aus Käufersicht bei der steuerlichen Strukturierung von Immobilienerwerben einen enormen Kostenblock dar, der nicht nur dort, sondern auch bei Unternehmenskäufen einen erheblichen Teil der Transaktionskosten ausmachen kann. Auch in Anbetracht steigender Grunderwerbsteuersätze reicht es daher heute längst nicht mehr aus, nur die ertragsteuerlichen Konsequenzen zu betrachten, vielmehr lässt es diese bereits 'in den Hintergrund treten'. Um die grunderwerbsteuerliche Belastung zu begrenzen, werden als Schwerpunkt die bisherigen, sich in der Praxis hierfür bewährten Methoden dargestellt. Insbesondere gibt die aktuelle Finanzrechtsprechung, wenngleich höchstrichterlich noch nicht bestätigt, einen Anstoß für neue Überlegungen in diesem Bereich. Geklärt werden soll die Frage, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Varianten mit sich bringen und ob sich durch das Urteil des FG Köln tatsächlich eine neue Gestaltungsmöglichkeit etablieren kann. Bei der Betrachtung steht ein Veräußerungsvorgang zwischen fremden Dritten im Mittelpunkt, sodass Umstrukturierungen im Konzern so wie die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG keine Berücksichtigung finden. Die relevanten Erwerbsvorgänge sind zum einen der unmittelbare über einen Asset Deal (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), vor allem aber der durch das Gesetz fingierte mittelbare Erwerb eines Grundstücks über einen Share Deal (§ 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG).