Die Organisationsverfassung der Societas Privata Europaea (SPE) im Vergleich zur GmbH

von: Christoph Kramer

GRIN Verlag , 2009

ISBN: 9783640384549 , 32 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Mehr zum Inhalt

Die Organisationsverfassung der Societas Privata Europaea (SPE) im Vergleich zur GmbH


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Seminar zum deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Als die Kommission im Frühjahr 2008 ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Societas Privata Europaea vorstellte, war das Aufsehen groß. Nicht zuletzt deshalb, weil eine über zehn Jahre alte Idee damit endlich einen Schritt in Richtung Realität ging. Der hohe Anspruch hinter dem Projekt ist, eine einheitliche Europäische Rechtsform zu schaffen, die es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern soll, in der gesamten EU tätig zu werden. Etwas mehr als ein Jahr später ist der Entwurf Untersuchungsgegenstand zahlreicher Aufsätze und anderer Veröffentlichungen geworden und auch politische Institutionen sowie Wirtschaftsverbände haben Stellungnahmen abgegeben. Im März 2009 hat zuletzt das Europäische Parlament Änderungsvorschläge im Rahmen einer legislativen Entschließung nach Art. 308 EG zum Statut vorgebracht. Ein wichtiger Untersuchungsgegenstand in der aktuellen Diskussion ist die Organisationsverfassung der SPE. Gegenstand der Seminararbeit soll daher ein Vergleich der Organisationsverfassungen von GmbH und SPE sein. Zum besseren Verständnis werden zunächst die Rechtsquellen von GmbH und SPE erläutert. Sodann wird nach der Darstellung der grundsätzlichen Organisationsmöglichkeiten in beiden Gesellschaftsformen anhand der einzelnen Organe untersucht, wo Vor- und Nachteile von SPE und GmbH liegen und welche Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Organe bestehen. Ein Schwerpunkt ist dabei auf die Geschäftsleitung gelegt, insbesondere auf deren Haftung gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten gegenüber. In diesem Zusammenhang werden auch die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments berücksichtigt.