Ausschluss und Austritt aus wichtigem Grund im Recht der Societas Privata Europaea (SPE) und der GmbH

von: Tobias Buddemeier

GRIN Verlag , 2009

ISBN: 9783640388820 , 32 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones

Preis: 15,99 EUR

  • Nutzergenerierte Inhalte als Gegenstand des Privatrechts - Aktuelle Probleme des Web 2.0
    BilderRecht - Die Macht der Bilder und die Ohnmacht des Rechts Wie die Dominanz der Bilder im Alltag das Recht verändert
    Datenschutz von A-Z - Schnell und kompakt informiert zum Datenschutz
    Fluch der Weltmeere - Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900
    Historische Kriminalitätsforschung

     

     

     

     

 

Mehr zum Inhalt

Ausschluss und Austritt aus wichtigem Grund im Recht der Societas Privata Europaea (SPE) und der GmbH


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15 Punkte, Universität Osnabrück (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit vergleicht den Ausschluss und den Austritt aus wichtigem Grund im Recht der GmbH mit der Rechtslage bei der Societas Privata Europaea (SPE). Grundlage des letzteren Vergleichspunkts ist dabei der von der Kommission am 25. Juni 2008 vorgelegte Verordnungsentwurf. Auch die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 wird berücksichtigt. Dabei kann sich die Arbeit nur auf die wichtigsten Aspekte beschränken. Gegenstand der Untersuchung ist in erster Linie die Ermittlung der Rechtslage bei fehlender Satzungsgrundlage. Bei dem Vergleich soll aber auch ausführlich darauf eingegangen werden, ob und inwieweit die Gesellschafter Ausschluss und Austritt selbst regeln können. Anhand dieser Kriterien soll geklärt werden, welche Rechtsform unter den verschiedenen Aspekten des Ausschlusses und Austritts die vorzugswürdigen Lösungen bereithält. Dabei soll verdeutlicht werden, dass die in Art. 17 f. des Verordnungsentwurfs vorgesehenen Regelungen der Kommission noch in vielfältiger Weise präzisierungsbedürftig sind.