Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Investmentfondsgeschäft von Liechtenstein und Österreich aus Sicht einer Kapitalanlagegesellschaft - Ein Vergleich

von: Johannes Ruhm

GRIN Verlag , 2008

ISBN: 9783640122486 , 57 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 18,99 EUR

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Investmentfondsgeschäft von Liechtenstein und Österreich aus Sicht einer Kapitalanlagegesellschaft - Ein Vergleich


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg (Bank- und Finanzmanagement), Veranstaltung: Diplomarbeit, Betriebswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Investmentfonds verschaffen privaten Anlegern Zugang zu professionell verwalteten und diversifizierten Anlagen und machen bereits rund 12,6 % des gesamten Finanzvermögens eines europäischen Haushaltes aus. Innerhalb von zwölf Jahren hat sich das verwaltete Vermögen von Investmentfonds um ein fünffaches gesteigert. Die europäische Kommission erwartet bis 2010 Wachstumsraten von jährlich 10 %, womit sich der Gesamtwert der verwalteten Vermögen auf über 8 Bill. Euro steigern würde. Da sich das Angebot an Investmentfonds nicht nur ausschließlich an institutionelle Anleger, die mit dem Markt und den Risiken von Investmentfonds vertraut sind, richtet, sondern auch an den privaten Anleger, verlangt dieser nach einer kompetenten und gut regulierten Investmentfondsbranche. Aus diesem Grund besteht bereits seit 1985 eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG), welche die Harmonisierung des europäischen Fondsmarktes bezweckt. Mittlerweile findet die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW), die im internationalen Sprachgebrauch üblicherweise als Undertakings for Collective Investments (UCITS) bezeichnet wird, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU globale Akzeptanz. Mit ihr wurde ein europaweit standardisierter Investmentfondstyp geschaffen, der unter erleichterten Bedingungen in ganz Europa vertrieben werden kann. Dadurch soll sowohl der private Anleger geschützt werden, als auch etwaige Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Staaten abgebaut werden.