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Zur Weiterentwicklungsfähigkeit des Menschenrechts auf Staatsangehörigkeit. - Deutet sich in Europa ein migrationsbedingtes Recht auf Staatsangehörigkeit an - auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit?
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Zur Weiterentwicklungsfähigkeit des Menschenrechts auf Staatsangehörigkeit. - Deutet sich in Europa ein migrationsbedingtes Recht auf Staatsangehörigkeit an - auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit?
Sükrü Uslucan behandelt vor dem Hintergrund der Internationalisierung bzw. Europäisierung die Frage, ob und inwieweit sich das Staatsangehörigkeitskonzept im Migrationskontext verändert hat und einer Nachjustierung bedarf. Schließlich führt das Erstarken der Menschenrechte dazu, dass der Rechtsstatus der inländischen Fremden mit Daueraufenthaltsrecht zusehends an den der Staatsangehörigen angeglichen wird - mit Unterschieden hinsichtlich des gesellschaftlichen Status. Der Autor zeigt u.a. auf, dass die Gewährung von Einbürgerungsrechten nicht nur vom Integrations- bzw. Identifikationsstand der Ausländer abhängt, sondern auch von der jeweiligen Anerkennungskultur des Aufnahmelandes, d.h. dem Umgang mit den inländischen Fremden und deren gesellschaftlichen Stellenwert. Der Fokus ist auf die migrationserfahrenen EU-Staaten gerichtet.
Sükrü Uslucan wurde in Kayseri/Türkei geboren. Er hat sein Studium sowie Referendariat in Berlin abgeschlossen. Anschließend hat er einen Masterstudiengang an der Columbia Law School absolviert (mit DAAD-Stipendium). Seine Dissertation hat er an der HU Berlin verfasst (mit FES-Stipendium). Er arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin. Vor Kurzem hat er die türkische Regierung in Staatsbürgerschaftsfragen beraten, nachdem er bereits zuvor als Experte für den Sachverständigenrat für Zuwanderung tätig war.
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