Die Behandlung von Effizienzvorteilen in der europäischen Fusionskontrolle und in Art. 81 Abs. 3 EG.

von: Johannes Rabus

Duncker & Humblot GmbH, 2008

ISBN: 9783428527502 , 249 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 79,90 EUR

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Die Behandlung von Effizienzvorteilen in der europäischen Fusionskontrolle und in Art. 81 Abs. 3 EG.


 

Ausgangspunkt der Arbeit ist die Neufassung der europäischen Fusionskontrollverordnung durch die VO Nr. 139/2004, welche vor dem Hintergrund eines 'more economic approach' u. a. auch die stärkere Berücksichtigung von fusionsbedingten, wirtschaftlichen Effizienzvorteilen bei der europäischen Zusammenschlussprüfung eingeführt hat. Gegenüber der Hinwendung zu einer stärkeren Einzelfallbetrachtung bei den positiven Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen wurden im Schrifttum von Anfang an zahlreiche Bedenken geltend gemacht. Johannes Rabus verfolgt das Ziel, die vorgebrachten Zweifel an der Praktikabilität der Neuregelung - insbesondere im Interesse einer erhöhten Rechtssicherheit für die beteiligten Unternehmen - dadurch zu entkräften, dass eine seit Jahrzehnten in der Praxis bewährte und nicht weit entfernte Regelung im europäischen Kartellrecht, die Vorschrift des Art. 81 Abs. 3 EG, in den Blick genommen und als Vergleichs- und Orientierungsmaßstab vorgestellt wird. Unter Heranziehung der ökonomischen Grundlagen der verschiedenen Regelungen wird dargelegt, dass sich in vielerlei Hinsicht ein Aufeinanderzugehen der europäischen Kartellrechtsnormen beobachten lässt. Positiv bewertet wird dies vom Autor vor allem deswegen, da auf diese Weise eine jahrzehntelange Besserstellung von Unternehmenskonzentrationen gegenüber Unternehmenskooperationen (unter dem Stichwort 'Konzentrationsprivileg') faktisch weitgehend abgeschwächt wird. Es wird argumentiert, dass die Annäherung der materiellrechtlichen Prüfungsstandards zu einer größeren Konvergenz im Kartellrecht führt und in der Folge ökonomisch nachteilige Anreize beseitigt sowie aufwendige Doppelprüfungen, etwa im Bereich von Gemeinschaftsunternehmen, vermieden werden können.