Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für GmbH-Geschäftsführer - Beurteilungsgrundlagen und Zulässigkeitsmaßstäbe.

von: Annette Krahforst

Duncker & Humblot GmbH, 2012

ISBN: 9783428538638 , 452 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

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Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für GmbH-Geschäftsführer - Beurteilungsgrundlagen und Zulässigkeitsmaßstäbe.


 

Im Umgang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverbotsabreden zwischen GmbHs und ihren Geschäftsführern, für die spezialgesetzliche Regelungen nicht gegeben sind, besteht nach wie vor Rechtsunsicherheit. Annette Krahforst zeigt auf, anhand welcher gesetzlichen Regelungen und mit welchen Grundsätzen sowie Ergebnissen Rechtsprechung und Literatur diese Abreden bewerten, und erörtert, welche Beurteilungsgrundlagen heranzuziehen sind. Dabei setzt sie sich nach Rekursen u.a. auf Art. 101 AEUV / § 1 GWB, §§ 3, 4 UWG und §§ 305 ff. BGB insbesondere mit der zwischen Rechtsprechung und Literatur umstrittenen (teil-) analogen Anwendung der §§ 74 ff. HGB auseinander. Zu dem Ergebnis kommend, dass die Analogie ausscheidet und die Abreden auf der Grundlage des § 138 BGB zu bewerten sind, stellt sie fest, dass die von Rechtsprechung und Literatur betonte strenge Inhaltskontrolle aus verfassungsrechtlichen Gründen mit § 138 BGB vereinbar ist. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse geht die Autorin auf die für die Praxis bedeutsamen Fragen ein. Sie erörtert nach ausführlicher Wiedergabe des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur u.a. die zulässige Reichweite eines Verbotes, die Erforderlichkeit einer Karenzentschädigung sowie das Recht der GmbH, auf ein unter Zusage einer Karenzentschädigung vereinbartes Wettbewerbsverbot zu verzichten. Abschließend schlägt sie zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit eine gesetzliche Regelung vor.

Annette Krahforst, geboren 1981, studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte im Anschluss bis 2008 das Referendariat bei dem Oberlandesgericht Köln. Von 2008 bis 2011 promovierte sie bei Prof. Dr. Ulrich Preis, Universität zu Köln. Seit 2008 arbeitet sie in einer überörtlichen, auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei im Fachbereich Arbeitsrecht. Nach zunächst promotionsbegleitender Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin ist sie dort seit 2010 als Rechtsanwältin tätig.