Die Abgrenzung der kirchlichen Stiftung von der weltlichen Stiftung im staatlichen Recht. - Insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung für Altstiftungen.

von: Kristin Meyer

Duncker & Humblot GmbH, 2012

ISBN: 9783428536856 , 292 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 79,90 EUR

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Die Abgrenzung der kirchlichen Stiftung von der weltlichen Stiftung im staatlichen Recht. - Insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung für Altstiftungen.


 

Die Abgrenzung zwischen kirchlichen und weltlichen Stiftungen wurde in der Literatur lange Zeit kaum problematisiert. Angesichts zahlreicher Rechtsstreitigkeiten, die teilweise bis zum Bundesverfassungsgericht führten, trat ihr Problemgehalt jedoch zunehmend hervor. Die Sonderstellung der kirchlichen Stiftung, welche sie durch die mögliche Teilhabe an den Rechten der Kirche aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137, 138 WRV erhält, hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Dazu gehören Besonderheiten bei der Aufsicht und beim Arbeitsrecht. Bei Altstiftungen wird die Abgrenzung zusätzlich dadurch erschwert, dass diese oftmals durch Einflüsse der Geschichte in ihrem Charakter verändert wurden. Denn der Stifterwille, der für die Stiftung grundsätzlich dauernd konstitutiv bleibt, kann bei älteren Stiftungen ob der geschichtlichen Veränderungen schwer zu ermitteln sein. Kristin Meyer widmet sich, besonders im Zusammenhang mit Altstiftungen, sowohl den Grundlagen der Abgrenzung und ihrer Realisierung als auch den rechtlichen Folgen. Abschließend stellt die Autorin eine Methode vor, die selbst in Problemkonstellationen eine dem Stifterwillen entsprechende Statusbestimmung der Stiftung ermöglicht.

Kristin Meyer wurde 1981 in Frankenberg/Sa. geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte sie Rechtswissenschaften in Dresden. Nach Ablegung des Ersten Juristischen Staatsexamens im Jahr 2005 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der TU Dresden. An der dortigen Forschungsstelle zum Stiftungswesen und Stiftungsrecht war sie sowohl wissenschaftlich als auch beratend im Bereich des Stiftungsrechts tätig. Im Juni 2010 verteidigte sie ihre Promotion. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin am OLG München.