Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht.

von: Matthias Peine

Duncker & Humblot GmbH, 2012

ISBN: 9783428536627 , 337 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 79,90 EUR

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Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht.


 

Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht wurde als solche bislang nicht wissenschaftlich untersucht. Matthias Peine gibt einen ersten Überblick über das Haftungsinstitut im Ganzen. Er legt die Entstehungsgeschichte offen und stellt die Regelungsvielfalt des Tatbestands »Zusatzverantwortlichkeit« in den Gesetzen des Bundes und der Länder dar. Ergebnis der Arbeit ist eine umfassende Dogmatik des Haftungsinstruments. Ein Teilergebnis ist, dass die Zusatzverantwortlichkeit eine kraft Gesetzes bestehende selbständige Verantwortlichkeit regelt. Die Gesetze erweitern den Kreis der Verantwortlichen in einer Weise, die sich nicht aus der Unmittelbarkeitstheorie ableiten lässt. Der Zusatzverantwortliche ist ein Nichtstörer. Die gesetzlichen Regeln knüpfen an den Tatbestand Nichtstörer die Rechtsfolgen des Tatbestands Verhaltensstörer. Der Zusatzverantwortliche ist ein fiktiver Verhaltensstörer. Weiterhin stellt der Autor die Gründe für die geringe praktische Bedeutung der Zusatzverantwortlichkeit heraus. Er versucht den Anwendungsbereich der Zusatzverantwortlichkeit auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen und schlägt rechtspolitisch einen Musterparagraphen vor. Dieser soll die Anwendbarkeit des Instituts in der Praxis erleichtern und die Einsatzmöglichkeiten erhöhen.

Matthias Peine wurde 1982 in Bielefeld geboren. Nach dem Abitur 2002 in Berlin studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2008 legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Hamm ab. Im Anschluss daran promovierte er bis 2011 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Von 2010 bis 2012 absolvierte er das Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. Seit 2013 ist er Rechtsanwalt in Düsseldorf im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts.