§ 129a StGB - Ein feindstrafrechtlicher Irrweg zur Terrorismusbekämpfung. - Kritische Analyse einer prozessualen Schlüsselnorm im materiellen Recht.

von: Katrin Hawickhorst

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428536542 , 324 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 79,90 EUR

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§ 129a StGB - Ein feindstrafrechtlicher Irrweg zur Terrorismusbekämpfung. - Kritische Analyse einer prozessualen Schlüsselnorm im materiellen Recht.


 

Katrin Hawickhorst befasst sich mit einem der politisch und rechtswissenschaftlich umstrittensten Problemfelder des Strafrechts - dem Terrorismusstrafrecht. Sie unterzieht den § 129a StGB, der die Strafbarkeit terroristischer Vereinigungen regelt, einer umfassenden verfassungsrechtlichen und strafrechtsdogmatischen Analyse. Dabei erörtert die Autorin verschiedene sich aus dem Tatbestand der Norm sowie europarechtlichen Anforderungen ergebende Probleme. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 129a StGB in seiner derzeitigen Fassung verfassungswidrig und mit grundlegenden Prinzipien der deutschen Strafrechtsdogmatik unvereinbar ist. Die Norm reiht sich dabei in eine rechtspolitische Entwicklung ein, die aktuell unter dem Stichwort »Feindstrafrecht« diskutiert wird. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit diesem Konzept geht Hawickhorst auch auf den praktischen Anwendungsbereich des § 129a StGB ein, der sich im Wesentlichen auf die - oft rechtsmißbräuchliche - Ermöglichung eingriffsintensiver Ermittlungsmaßnahmen beschränkt. Vor diesem Hintergrund kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass an der Existenz des § 129a StGB im deutschen Strafrecht nicht festgehalten werden kann, und setzt sich mit alternativen Regelungsmodellen auseinander.

Katrin Hawickhorst studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie auch promovierte. Sie spezialisierte sich bereits früh auf den Bereich des Strafrechts und bereitet derzeit an der Universität Leipzig ihre Habilitation auf diesem Gebiet vor. Daneben ist Frau Hawickhorst als selbständige Strafverteidigerin in Berlin tätig (www.kanzlei-hawickhorst.net). Ihre Interessenschwerpunkte liegen neben dem Terrorismusstrafrecht in den Bereichen Strafvollzugs- und Revisionsrecht.