Status quaestio. - Studien zum Freiheitsprozess im klassischen römischen Recht.

von: Miriam Indra

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428536030 , 314 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 79,90 EUR

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Status quaestio. - Studien zum Freiheitsprozess im klassischen römischen Recht.


 

Miriam Indra beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung des Freiheitsprozesses im klassischen römischen Recht. Im Freiheitsprozess wurde um die Frage gestritten, ob ein Mensch frei oder Sklave war. Diese Prozessform gab es von den Anfängen des römischen Rechts bis zum nachklassischen Recht. Die Quellenlage zum klassischen Recht ist besonders kompliziert, da aufgrund weitreichender justinianischer Reformen die in den Institutionen, den Digesten und dem Codex Iustinianus überlieferten Quellen systematisch interpoliert wurden. Die Arbeit ist in drei Teile untergliedert. Im ersten Teil beschäftigt sich die Autorin mit dem Freiheitsprozess in den griechischen Rechten und den Einflüssen auf das frühe römische Recht. Im zweiten Teil, der den Hauptteil der Arbeit bildet, geht es um das Verfahren, die Prozessparteien, den Prozessablauf und das Urteil sowie seine Wirkungen im römischen Recht. Im dritten Teil werden die justinianischen Reformen und die daraus folgenden Veränderungen dargestellt. Die Autorin bezieht die 1981 entdeckte Lex Irnitana, die vorhergehenden Bearbeitungen noch nicht zur Verfügung stand, umfassend ein und zieht daraus Schlussfolgerungen für den Freiheitsprozess im klassischen römischen Recht. Dies führt zu einem Erkenntnisgewinn bei den unterschiedlichen Verfahrensformen im klassischen Freiheitsprozess und zu einem umfassenderen Bild vom Freiheitsprozess in den Provinzen. Von der Zeit des klassischen Rechts bis zum Zeitalter Justinians veränderte sich auch der Freiheitsprozess im Zuge des gesellschaftlichen Wandels. Justinian trug diesen Änderungen bei seinen Reformen Rechnung.

Miriam Indra wurde am 21.04.1979 in Stuttgart geboren. Von 1998 bis 2003 studierte sie Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität, Tübingen. Nach dem Referendariat arbeitete sie von 2005 bis 2008 am Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Universität Freiburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Kaiser. Seit dem Wintersemester 2008/2009 hat sie einen Lehrauftrag für Römisches Recht an der Universität Tübingen. Seit Januar 2010 arbeitet sie als Richterin.