Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung.

von: Martina Kühnel

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428535026 , 327 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

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Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung.


 

Wird eine Vaterschaftsanerkennung allein dazu genutzt, um aufenthalts- und/oder staatsangehörigkeitsrechtliche Ziele zu erreichen, wird von einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung gesprochen. Dass solche entstehen können, ist im Wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen: Zum einen wird mit wirksamer Vaterschaftsanerkennung der anerkennende Mann rechtlicher Kindesvater. Ein potentielles Auseinanderfallen rechtlicher und biologischer Vaterschaft wird hierbei vom Gesetz bewusst akzeptiert. Verwandtschaftliche Rechte und Pflichten werden allein an die rechtliche Vaterschaft geknüpft, so dass auch die im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht privilegierenden Rechtsfolgen für Familienangehörige hiervon an sich abgeleitet werden können. Zum anderen sind die Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung gering und unproblematisch erfüllbar. Schwerpunkt der Dissertation ist die Auseinandersetzung mit dem am 1. Juni 2008 in Kraft getretenen Vaterschaftsanfechtungsrechtsergänzungsgesetz. Kernvorschrift des Gesetzes ist das behördliche Vaterschaftsanfechtungsrecht (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB). Die Verfasserin stellt klar heraus, an welchen Stellen ein solches mit dem Abstammungsrecht und dessen Geschichte kollidiert. Ferner analysiert sie die neu eingeführten präventiven und repressiven Vorschriften im Familien-, Personenstands- und Aufenthaltsrecht. Unter Berücksichtigung möglicher Alternativlösungen spricht sich die Autorin letztlich für die Gesetzesänderungen aus, nicht ohne auf erforderliche Ergänzungen und Veränderungen de lege lata und de lege ferenda hinzuweisen. Allein mit diesen ist sichergestellt, dass es nur in wirklichen Missbrauchsfällen zu einer behördlichen Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft kommt und unnötige Kollisionen mit dem Abstammungsrecht vermieden werden.