Suchen und Finden
Rechtswidrige Beamtenernennungen, bei denen der Rechtsschutz eines Mitbewerbers vereitelt wird - Wege zur Kompensation. - Ein Beitrag zu den Grundlagen und Folgen des Grundsatzes der Ämterstabilität unter besonderer Betrachtung des neuen beamtenrecht
Mehr zum Inhalt
Rechtswidrige Beamtenernennungen, bei denen der Rechtsschutz eines Mitbewerbers vereitelt wird - Wege zur Kompensation. - Ein Beitrag zu den Grundlagen und Folgen des Grundsatzes der Ämterstabilität unter besonderer Betrachtung des neuen beamtenrecht
Die Untersuchung gilt einer dogmatisch schwierigen Rechtsfrage im Schnittbereich des Verfassungsrechts - insbesondere Rechtsschutz und Haushaltsrecht - mit dem Beamtenrecht, die in der Praxis der Ernennung und Beförderung von Beamten häufig zu Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten führt: Kann ein im Bewerbungsverfahren um ein bestimmtes Amt und um eine entsprechende Planstelle unterlegener Bewerber, der in Wahrheit besser geeignet ist als der vom Dienstherrn zu Unrecht Ernannte, ggf. doch noch das - oder ein vergleichbares - Amt samt Planstelle erhalten? ?irin Özfirat-Skubinn untersucht, ob der Grundsatz der Ämterstabilität mit der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Bestenauslese und dem korrespondierenden Recht des Besten dazu (Art. 33 Abs. 2 GG) sowie mit der dieses Recht schützenden Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) vereinbar ist. Anschließend prüft sie, wie tragfähig vor diesem Hintergrund der Versuch ist, das Entstehen von Rechtsschutzlücken durch den Ausbau des Eilrechtsschutzes zu vermeiden. Sodann wird erstmals der von der Rechtsprechung ergänzend entwickelte beamtenrechtliche Wiederherstellungsanspruch, der verbleibende Rechtsschutzlücken gerade schließen soll, charakterisiert, eingeordnet und auf seine Verfassungsmäßigkeit untersucht. Schließlich werden gleichwohl verbleibende Rechtsschutzlücken aufgezeigt und auch hierfür geeignete Kompensationsmodelle entwickelt.
?irin Özfirat-Skubinn wurde 1983 in Tübingen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von Oktober 2002 bis Januar 2007 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz mit Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens. Von Februar 2007 bis September 2010 war sie als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Martin Ibler tätig. Als Promotionsstipendiatin der Universität Konstanz promovierte sie im Juni 2010 mit Auszeichnung zum Dr. jur. Seit Oktober 2009 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Konstanz.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.