Die zivilrechtliche Ersetzungsbefugnis.

von: Erik Hahn

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428534449 , 286 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 89,90 EUR

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Die zivilrechtliche Ersetzungsbefugnis.


 

Gleichsam wie sich der Organismus im biologischen Sinne wandelt und wie eine Gestalt stetig ihr Wesen verändert, unterliegt auch das Schuldverhältnis der ständigen Veränderung. Eine der Veränderungsmöglichkeiten ist die Beeinflussung durch die Parteien selbst. Sie können die ihnen zustehenden Rechtspositionen nutzen, um in ihrem Sinne gestaltend einzuwirken. In seiner Abhandlung setzt sich Erik Hahn mit einer solchen Rechtsposition, der im BGB nicht ausdrücklich geregelten zivilrechtlichen Ersetzungsbefugnis, auseinander. Er widmet sich insbesondere der These von der rechtlichen Unterschiedlichkeit von Schuldner- und Gläubigerersetzungsbefugnis, die als tradiertes Dogma tief in der zivilrechtlichen Literatur verankert ist. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass diese nicht existiert. Die Ersetzungsbefugnis des Schuldners ist danach vom weithin synonym genutzten Begriff facultas alternativa zu unterscheiden. Im Zusammenhang mit der Begriffsbestimmung wird die Ersetzungsbefugnis in vielfältiger Hinsicht rechtlich charakterisiert, als Gestaltungsrecht eingeordnet und von verwandten Rechtsfiguren abgegrenzt. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Wirkungsweise der Ersetzungsbefugnis im System des BGB. Dabei werden in einem ersten Schritt Entstehung, Ausübung, Übertragung und Verzicht beleuchtet. Im Anschluss daran setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwieweit sich Störungen wie Verjährung, Verzug, Willensmängel und Unmöglichkeit auf die Ersetzungsbefugnis selbst und die Entscheidung des Berechtigten auswirken. Den Abschluss der Arbeit bildet eine umfassende Darstellung der im BGB gesetzlich verankerten Fälle dieses Gestaltungsrechts.

Erik Hahn, geb. 1983 in Halle/S., nahm im Jahr 2003 nach dem Abitur das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg auf. Nach dem Wechsel an die Universität Leipzig war er als Studentische Hilfskraft tätig. In den Jahren 2005 und 2006 übte er das Amt des Präsidenten der European Law Students' Association - Leipzig e.V. aus. Seit dem Ablegen der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2008 arbeitet Erik Hahn als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht (Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern). Seit 2009 ist er zudem Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Leipzig.