Der sogenannte Justizverwaltungsakt.

von: Sebastian Conrad

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428532438 , 278 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 74,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Der sogenannte Justizverwaltungsakt.


 

§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die verwaltungsgerichtliche Generalklausel, bestimmt die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Abweichend hiervon ordnet § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG an, daß die Rechtmäßigkeit der in dieser Vorschrift beschriebenen Maßnahmen, die seit jeher üblicherweise als Justizverwaltungsakte bezeichnet werden, nur in einem gesonderten, in den §§ 23ff. EGGVG näher ausgestalteten Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und damit außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft werden kann. Vom Gesetzgeber ursprünglich als Übergangsregelung gedacht, ist die förmliche Einrichtung dieses eigenen Rechtsweges längst ein anerkannter Bestandteil im Kanon der Gerichtszuständigkeiten. Sebastian Conrad unternimmt eine umfassende Aufarbeitung der Grundlagen und der Systematik der §§ 23 ff. EGGVG. Ausgehend von dem Verhältnis des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG zur Rechtsfigur des Justizverwaltungsaktes, das überwiegend anhand der Normengeschichte beleuchtet wird, wird ein konsistenter Entwurf eines Verständnisses dieses Regelungskomplexes gezeichnet, der auf der Stellung der §§ 23ff. EGGVG im Gefüge der Prozeßordnungen aufbaut und sowohl dem Zweck der Einrichtung eines gesonderten Verfahrens in Justizverwaltungsangelegenheiten als auch den Vorgaben des Verfassungsrechts Rechnung trägt. Aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen werden einerseits Leitlinien für die Auslegung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, des sogenannten Justizverwaltungsaktes, abgeleitet und andererseits Grundfragen für das Verständnis der Rechtsfolge des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, das Prozeßrecht der §§ 23 ff. EGGVG, beantwortet.

Sebastian Conrad, geboren 1977, studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg und Montpellier. Er absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst beim Kammergericht mit Stationen u.a. bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und beim Gerichtshof der Europäischen Union. An der Freien Universität Berlin wurde er zum Doktor des Rechts promoviert. Seit 2005 ist er Rechtsanwalt in Berlin und arbeitet überwiegend auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.