Die Beweisermittlung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. - Die Behandlung des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers im Falle einer vermuteten Schutzrechtsverletzung: Von der Entscheidung »Druckbalken« bis zur Umsetzung der

von: Thomas Gniadek

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428529353 , 441 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Beweisermittlung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. - Die Behandlung des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers im Falle einer vermuteten Schutzrechtsverletzung: Von der Entscheidung »Druckbalken« bis zur Umsetzung der


 

Vor dem Hintergrund der prozessualen Darlegungs- und Beweislast und des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers bei einer vermuteten Schutzrechtsverletzung untersucht Thomas Gniadek zunächst die nach bisherigem deutschen Recht bestehenden materiellen Ansprüche - z.B. § 809 BGB - und prozessualen Instrumente - z.B. §§ 142, 144 ZPO, §§ 485 ff. ZPO - zur Informationsbeschaffung und Beweissicherung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, sowie die Lehre von einer prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien. Sodann erfolgt eine detaillierte Analyse der mit Art. 6 und 7 der »Enforcement«-Richtlinie bereitgestellten Instrumente zur Informationsbeschaffung unter Heranziehung des französischen und des englischen Rechtsinstituts der »saisie« und der »search order«. Schließlich zeigt der Autor, wie eine richtlinienkonforme Auslegung des neu geschaffenen Besichtigungsanspruchs nach § 140c PatG zu einem effektiven Instrument der vorprozessualen Informationsbeschaffung führt, welches Elemente der Beweisermittlung und Möglichkeiten des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des mutmaßlichen Verletzers bereithält.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, der Cardiff Law School (Großbritannien) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Stipendiat der Begabtenförderung des Cusanuswerks in der Grund- und Promotionsförderung. Doktorand bei Prof. Dr. Thomas Dreier M.C.J., Institut für Informationsrecht, Technische Universität Karlsruhe. Promotion zum Dr. iur. durch die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit Ende 2010 Rechtsanwalt bei der Sozietät Bardehle Pagenberg (Patentrecht).