Emissionszertifikate und Finanzverfassung.

von: Jens Nawrath

Duncker & Humblot GmbH, 2008

ISBN: 9783428527441 , 196 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 79,90 EUR

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Emissionszertifikate und Finanzverfassung.


 

Die gewerbliche Verfolgung ökonomischer Interessen geht in der Regel einher mit ökologischen Belastungen. Das System des Emissionshandels bezweckt die Gleichschaltung wirtschaftlicher und ökologischer Interessen, indem es Großemittenten die Möglichkeit bietet, durch entsprechende CO2-Reduktionsmaßnahmen über mehr Emissionszertifikate zu verfügen, als es zur Erfüllung ihrer Rückgabepflicht erforderlich ist. Die überschüssigen Emissionszertifikate lassen sich gewinnbringend veräußern. Im Mittelpunkt der Dissertation von Jens Nawrath steht die Untersuchung der Vereinbarkeit zweier Abgaben mit dem Grundgesetz, die im Zusammenhang mit der Ausgabe bzw. der Rückgabe von Emissionszertifikaten von Bedeutung sind. Zum einen wird die Frage erörtert, ob und in welcher Form die staatliche Erhebung eines Zertifikatsentgelts verfassungskonform ist. Zum anderen untersucht der Autor die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG, der eine Zahlungspflicht desjenigen normiert, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt, ausreichend viele Emissionszertifikate zum Fälligkeitszeitpunkt an die öffentliche Hand abzugeben. Beide Fragen erfordern schließlich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Sonderabgabendogmatik. Der Verfasser erörtert die Voraussetzungen, unter denen das Zertifikatsentgelt als Sonderabgabe im engeren Sinne verfassungskonform zu normieren ist. Er sieht es als unerlässlich an, das Aufkommen, das der Staat über das Zertifikatsentgelt erzielen wird, zumindest mittelbar im Interesse der Gruppe der Abgabeschuldner zu verwenden. Um die besondere Finanzierungsverantwortung der Großemittenten für Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen, fordert er außerdem die Implementierung eines Verbots der Überwälzung der Zertifikatskosten auf Dritte. Nawrath kommt zu dem Ergebnis, dass die Sanktionsabgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine sonstige Sonderabgabe erfüllt.