Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates.

von: Stefan Muckel

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428526741 , 640 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

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Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates.


 

Der Islam wirft in Deutschland nach wie vor eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf, die nicht oder nicht zufriedenstellend gelöst sind. Damit das Problemfeld zumindest in einem Teilbereich der Rechtsordnung, dem öffentlichen Recht, systematisch untersucht werden konnte, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft Mittel für ein Forschungsprojekt bereit gestellt, das in der Zeit von 2003 bis 2007 am Institut für Kirchenrecht der Universität zu Köln durchgeführt wurde und dessen Ergebnisse mit diesem Band vorgelegt werden. Auf der Grundlage von Überlegungen zu islamischen Vorstellungen über Recht, Staat und Religion untersuchten die Autoren einzelne Gebiete des deutschen öffentlichen Rechts, aber auch seiner völker- sowie europarechtlichen Bezüge, auf denen der Islam hierzulande in den letzten Jahren immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat. Dabei wurde deutlich, dass in allen Gebieten angemessene Lösungen für rechtliche Probleme möglich sind. Die Beteiligten an diesem Buch stellen Inhalt und Schranken der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG in einer Weise heraus, die einerseits den legitimen religiösen Interessen der Muslime in Deutschland Rechnung trägt, aber andererseits auch ihre Bindung an die allgemeinen Gesetze aufrecht erhält. Gerade dies wird in der Literatur nicht selten gefordert, wenn über Wege zu einer verbesserten Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaftsordnung nachgedacht wird.

Geboren 1961 in Eschweiler. Studium der Rechtswissenschaften in Köln. Nach dem Zweiten Staatsexamen (1991) wissenschaftlicher Assistent bei Wolfgang Rüfner in Köln. Dort Promotion (1989) und Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Kirchenrecht (1996). Nach einer Lehrstuhlvertretung in Kiel im Wintersemester 1996/97 sowie im Sommersemester 1997 Übernahme einer Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1998 Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität zu Köln. Geschäftsführender Direktor des Rechtswissenschaftlichen Seminars.