Suchen und Finden
Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren.
Mehr zum Inhalt
Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren.
Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zum Lastschrifteinzug verlagert das Anfechtungsrisiko von Zahlungen in der Schuldnerinsolvenz auf den wertneutralen Zahlungsverkehr. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll Lastschriften auch dann widersprechen können, wenn die eingezogene Forderung berechtigt war und keine Einwendungen bestehen. Vor allem aus der Sicht der sich redlich verhaltenden Zahlstelle wirft diese Rechtsprechung neue Fragen auf. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen den Genehmigungs- und Widerspruchsmöglichkeiten einer Lastschriftbelastung außerhalb des Insolvenzverfahrens, im Antragsverfahren und im eröffneten Verfahren. In Abweichung zur Rechtsprechung des BGH zeigt sie schließlich einen Weg auf, der auch unter Beachtung insolvenzrechtlicher Aspekte eine ungerechtfertigte Risikoverteilung im Einzugsermächtigungsverfahren vermeidet.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.