Ausländerklauseln im organisierten Freizeitsport.

von: Marc Seymer

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428521678 , 275 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 79,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Ausländerklauseln im organisierten Freizeitsport.


 

Marc Seymer nimmt eine Reihe von Fällen aus der Praxis zum Anlass, die im Freizeitsport - vor allem in Mannschaftssportarten - immer noch weit verbreiteten, von Sportverbänden aufgestellten Zugangsbeschränkungen für ausländische Sportler (sog. Ausländerklauseln) auf den rechtlichen Prüfstand zu stellen. Im Mittelpunkt stehen dabei Sportler, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit einer sportlichen Betätigung ohne Erwerbsinteresse nachgehen. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über die Rechtsbeziehungen des Sportlers zum Verein und Spitzenfachverband. Als charakteristisches Strukturmerkmal erweist sich hier das im deutschen Sportverbandswesen anzutreffende Ein-Platz-Prinzip, das auch im weiteren Verlauf der Untersuchung immer wieder eine zentrale Rolle spielt. Im zweiten Teil untersucht Seymer (einschlägige) verfassungs-, gemeinschafts- und völkerrechtliche Gleichbehandlungsgebote sowie Freiheitsrechte näher und zeigt die Grenzen einer möglichen Rechtfertigung auf. Im dritten Teil der Untersuchung setzt sich Seymer schließlich mit den im Wesentlichen zur Rechtfertigung von Ausländerklauseln im Berufssport vorgebrachten Argumenten auseinander und untersucht diese auf ihre Berechtigung im Freizeitsport. Im Ergebnis hält der Verfasser Ausländerklauseln im Freizeitsport für rechtswidrig, soweit hiervon Unionsbürger oder Angehörige von Drittstaaten betroffen sind, zu denen die Europäische Gemeinschaft vertragliche Beziehungen unterhält und das entsprechende Abkommen eine Regelung enthält, die ihrem Inhalt und ihrer Zielsetzung nach den Personenverkehrsfreiheiten des EGV vergleichbar ist. Die bisher von Sportverbänden vorgebrachten Argumente fördern letztlich keinen hinreichenden sachlichen Grund zu Tage, der den Eingriff in die individuelle Rechtsposition des Sportlers rechtfertigen könnte.