Die Pflichten des Bieters bei freiwilligen Übernahmeangeboten.

von: Stefanie Maier

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428521609 , 338 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 84,90 EUR

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Die Pflichten des Bieters bei freiwilligen Übernahmeangeboten.


 

Am 01.01.2002 trat das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Kraft, welches den Ablauf von Unternehmensübernahmen in Deutschland regelt. Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Normierung von Verhaltenspflichten des Bieters im Übernahmeverfahren. Ziel der Arbeit ist es zu prüfen, ob dem deutschen Gesetzgeber eine zweckmäßige, angemessene Regelung gelungen ist. Stefanie Maier geht der Frage nach, ob das WpÜG die Verhaltenspflichten des Bieters so ausgestaltet, dass die von der Person des Bieters ausgehenden typischen Gefahren im Übernahmeverfahren weitestgehend beseitigt werden, ohne aber der deutschen Volkswirtschaft die mit Übernahmeangeboten verbundenen Chancen gänzlich vorzuenthalten. Diese beiden Anforderungen stehen typischerweise in einem Spannungsverhältnis. Im Zuge der Analyse der Bieterpflichten stellt die Autorin Regelungsalternativen vor und zeigt Verbesserungsvorschläge auf, wie ein noch effizienterer Regelungsrahmen gestaltet werden könnte. Hierfür zieht sie insbesondere die existierenden Regelungen im britischen Recht, den City Code on Takeovers and Mergers, vergleichend heran und benutzt diese als Anregung für mögliche Veränderungsvorschläge. Zudem berücksichtigt Maier die Vorgaben des europäischen Gesetzgebers, der am 30.03.2003 die Übernahmerichtlinie verabschiedete. Im Ergebnis wird ein Katalog von Bieterpflichten bereit gestellt, der ein wohl organisiertes Übernahmeverfahren gewährleistet und dem es im Zusammenspiel mit anderen kapitalmarktrechtlichen Verhaltensvorschriften gelingt, die Interessen der Beteiligten zu schützen und zugleich die von Übernahmeangeboten ausgehenden positiven Impulse für die Volkswirtschaft weitestgehend zu nutzen. Auf diese Weise erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der augenblicklichen Rechtslage, das heißt mit den Verhaltenspflichten des Bieters nach dem WpÜG.