Windenergieanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Windenergieanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

von: Jessica Risch

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428518913 , 223 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 74,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Windenergieanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Windenergieanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).


 

Jessica Risch befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Offshore-Windenergieerzeugung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Mit der geplanten Errichtung großflächiger Windparks außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes sind nicht nur Fragen der Anlagengenehmigung, des Meeresnaturschutzes und der Raumordnung zu klären, vielmehr bedurfte es auch einer umfassenden Betrachtung des Verfassungsrechts, die mit diesem Werk nunmehr vorliegt. Zunächst spannt die Autorin den völkerrechtlichen Rahmen auf, in dessen Mittelpunkt die für Windenergieanlagen in der AWZ wesentlichen Normen des Seerechtsübereinkommens stehen, behandelt sodann die Frage des Geltungsgrundes des Grundgesetzes in der AWZ und widmet sich der Verteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Im Anschluss analysiert sie die Voraussetzungen für die Geltung der unterverfassungsrechtlichen Normen in der AWZ. Dieser Teil der Untersuchung schließt mit dem Ergebnis, dass Normen des einfachen Rechts nicht ipso iure gelten, sondern vielmehr einer ausdrücklichen Erstreckungsanordnung bedürfen. Im letzten Abschnitt widmet sich Risch der Bedeutung von Art. 14 und 12 GG sowie der Frage, ob die zivilrechtliche Eigentumsordnung in der AWZ gilt und welche Konsequenzen sich aus der Nichtgeltung für den Anlagenbetreiber und den Gesetzgeber ergeben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der großflächigen Errichtung von Windparks in der AWZ keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, jedoch noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.