Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

von: Foroud Shirvani

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428518470 , 388 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.


 

Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den 'kooperativen Staat', der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über 'Privatisierung', 'Selbstregulierung' und 'Verantwortungsteilung' zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.