Das deutsche Rundfunksystem unter dem Einfluss des Europarechts.

von: Daniel Krausnick

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428515196 , 447 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 109,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Das deutsche Rundfunksystem unter dem Einfluss des Europarechts.


 

Ziel der Arbeit ist es zu untersuchen, wie das Europarecht auf das duale Rundfunksystem in Deutschland einwirkt und der Frage nachzugehen, ob und inwieweit dieses System angesichts des Europarechts reformbedürftig ist: Der Verfasser legt zunächst dar, was die Charakteristika des deutschen dualen Rundfunksystems, bezogen auf das Verfassungs-, Rundfunk- und Wettbewerbsrecht, ausmacht und zeichnet dann die Entwicklung der EU-Rundfunkpolitik nach. Dabei untersucht er vorrangig, in welcher Weise im Laufe der Jahre die spezifischen Probleme des dualen Rundfunksystems eine Rolle gespielt haben. Außerdem legt er die Vorgaben dar, die aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages für das deutsche duale Rundfunksystem folgen, und untersucht, ob die maßgeblichen Regelungen des Rundfunkrechts diesen genügen können. Mit der Feststellung, dass das deutsche duale Rundfunksystem den Vorgaben der Grundfreiheiten entsprechen muss, ist noch nicht automatisch die Konsequenz verbunden, dass die Gemeinschaft auch befugt ist, eigene Regelungen für den Rundfunkbereich zu erlassen. Daniel Krausnick erörtert deshalb die Frage, ob die Gemeinschaft eine 'Rundfunkkompetenz' hat und welchen Grenzen diese Kompetenz, insbesondere bei der Regelung von Medien- und Meinungspluralismus unterliegt. Anschließend widmet er sich sowohl den wettbewerbsrechtlichen Problemen als auch der nach wie vor heftig umstrittenen Frage, welche Elemente der Rundfunkfinanzierung staatliche Beihilfen i.S.d. Art. 87 EG sind, und ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland an die EG-Transparenzrichtlinie gebunden ist. Abschließend rücken noch einmal grundrechtliche Fragen in den Vordergrund. So beleuchtet der Verfasser auch den neuen Art. 11 der EU-Grundrechtscharta, der nach derzeitiger Planung als Art. II-11 Bestandteil der künftigen Verfassung der EU werden soll.