Rechtsschutz und Haftung im Europäischen Verwaltungsverbund.

von: Jens Hofmann

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428514175 , 405 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 99,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Rechtsschutz und Haftung im Europäischen Verwaltungsverbund.


 

Der Autor untersucht, ob das Rechtsschutz- und Haftungskonzept der Gemeinschaft ausreichenden Rechtsschutz in den Konstellationen der verbundenen Verwaltung in der Gemeinschaft sicherstellt. Hierzu wendet er sich zunächst dem Verwaltungskonzept der Gemeinschaft zu und weist aufgrund einer Analyse von neun Referenzgebieten dessen Fortentwicklung zu einem Verwaltungsverbund nach. Der Verbund entsteht durch interadministrative Verbindungen zwischen den Verwaltungen in der Gemeinschaft, die gegenüber dem Bürger national, supranational oder transnational hoheitlich handeln. Dem Verwaltungskonzept wird das gegenwärtige Rechtsschutzkonzept der Gemeinschaft gegenüber gestellt, das vom Trennungsprinzip geprägt ist. Dessen dogmatischer Hintergrund wird herausgearbeitet. Ferner untersucht Jens Hofmann das Potenzial der in Grundgesetz, Gemeinschaftsrecht und EMRK verankerten Garantien effektiven Rechtsschutzes zur Durchbrechung des Trennungsprinzips. Im Anschluss daran werden die Rechtsschutz- und Haftungsfragen des Verwaltungsverbunds im Detail dargestellt und darauf überprüft, ob sie den Anforderungen der Rechtsschutzgarantien genügen. Beim Primärrechtsschutz wirft sowohl die Jurisdiktionsabgrenzung in Bezug auf den Klagegegenstand als auch diejenige in Bezug auf präjudiziell bedeutsame Handlungen Rechtsschutzprobleme auf. Dabei stellen sich z. B. Fragen der überwirkenden Rechtswidrigkeit und der Verwerfungsbefugnis. Die Abgrenzung der Haftung erfolgt anhand des Kriteriums der Schadenszurechnung. Der Verfasser arbeitet Leitlinien heraus und stellt besondere Haftungsabgrenzungsregimes vor. Insgesamt führt die Untersuchung zu einem differenzierten Ergebnis: Das Trennungsprinzip ist nicht in Gänze zu verwerfen. Dennoch ist die Weiterentwicklung des dualistischen Rechtsschutzsystems zu einem Verbundsystem ein unabweisbares Erfordernis der Zukunft.