»Lex« und »ordo«. - Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons.

von: Isabelle Deflers

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428512454 , 318 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 84,90 EUR

Mehr zum Inhalt

»Lex« und »ordo«. - Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons.


 

Nicht nur als Humanist, Reformator und Praeceptor Germaniae, sondern auch als Rechtsdenker hat Philipp Melanchthon in mitten der religiös-historischen Ereignisse seiner Zeit eine wichtige Rolle gespielt. »Lex« und »Ordo«: Unter diesen beiden Oberbegriffen werden seine zahlreichen Fragestellungen über die Gerechtigkeit, das Recht und das Gesetz einerseits, über die institutionellen Träger der gesellschaftlichen Ordnung andererseits gegliedert. Isabelle Deflers analysiert zunächst Melanchthons Naturrechtslehre, die für das Verständnis seiner weiteren Ausführungen über das Recht eine fundamentale Rolle spielt. Nach der Auseinandersetzung der Wittenberger Reformatoren mit den »Schwärmern« und dem Bauernkrieg 1525 begann Melanchthon, für die Anwendung einer einheitlichen und festgeschriebenen Gesetzgebung zu plädieren und trug damit zu der damaligen Rezeption des römischen Rechts wesentlich bei. Auch beschäftigte er sich mit der Frage des Anwendungsbereichs der Gesetze, der den Begriff des »Ordo politicus« umfasst. Aufgrund seiner Beschäftigung mit der aristotelischen Politik setzte er sich mit der Bedeutung und Rolle der Obrigkeit als »Wächterin« der gesellschaftlichen Ordnung auseinander. Mit seiner »Obrigkeitslehre« arbeitete er eine neue Legitimation der weltlichen Herrschaft heraus, die die Gehorsamspflicht der Untertanen verfestigte und die Zulassungsbedingungen des Widerstandsrechts streng begrenzte. Auch weitere weltliche Institutionen des »Ordo politicus« (die Ehe und die Familie, das Eigentumsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht), die Melanchthon als Säule der gesellschaftlichen Ordnung betrachtete, werden in dieser Studie rechtshistorisch erläutert.