Die kollisionsrechtliche Behandlung von Transportverträgen - Vergleich von Art 5 Rom I und Art 28 IV EGBGB unter Mitberücksichtigung der Geltung und der Tragweite von Einheitsrecht (beschränkt auf den Straßentransport)

von: Benjamin Wölm

GRIN Verlag , 2011

ISBN: 9783640967612 , 41 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 18,99 EUR

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Die kollisionsrechtliche Behandlung von Transportverträgen - Vergleich von Art 5 Rom I und Art 28 IV EGBGB unter Mitberücksichtigung der Geltung und der Tragweite von Einheitsrecht (beschränkt auf den Straßentransport)


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13,0 Punkte, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Abteilung 3), Veranstaltung: Seminar zum Thema: Neuerungen im IPR durch Europäisierung im Rechtsvergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Transportrecht ist eine Rechtsmaterie mit ausgeprägten internationalen Bezügen. Güter werden seit jeher grenzüberschreitend transportiert.1 In der EU kommt hinzu, dass angesichts des Abbaus von Beschränkungen für Transportleistungen (vgl Art 51 I, 70ff EGV) zunehmend europäische Verkehrsunternehmen auf den verschiedenen Binnenmärkten tätig werden.2 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Transportverträgen, die einen Auslandsbezug aufweisen, und der Bestimmung des für sie maßgeblichen Rechts. Zunächst ist auf Begriffe im Transportrecht einzugehen (II.). Sodann ist wegen der hohen Dichte an internationalem Einheitstransportrecht allgemein auf die Bedeutung von IPR in diesem Rahmen einzugehen (III.). Danach ist exemplarisch anhand des Straßentransportrechts zu untersuchen, wie weit das Einheitsrecht reicht und wo es der Anwendung von IPR noch bedarf (IV.). Für die Transportverträge, bei denen das anzuwendende Recht mittels IPR bestimmt werden muss, ist im Anschluss die kollisionsrechtliche Behandlung unter derzeitiger Rechtslage (Art 27, 28 EGBGB) sowie künftiger Rechtslage (Art 3, 5 Rom I-VO3) darzustellen, zu vergleichen und zu bewerten (V.). Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (VI.).