Fürstenenteignung - Geschichte, Ursachen und Folgen

von: Edith Cohrs

GRIN Verlag , 2003

ISBN: 9783638181549 , 26 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Fürstenenteignung - Geschichte, Ursachen und Folgen


 

Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: Gut, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Fachbereich allgemeine und innere Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Novemberrevolution 1918 wurde die Republik von Weimar ausgerufen. In den nun folgenden goldenen 20'ern gab es mehrere Fälle, indem ein vergleichsweise unscheinbarer Anlass die innenpolitische Stabilität erschütterte. Einer dieser Fälle war die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Länder mit den früher regierenden Fürstenhäusern. Sie aktivierte den sozialen Sprengstoff, der sich seit Jahren angesammelt hatte. Während der Revolutionsära wurde das fürstliche Eigentum zwar beschlagnahmt. Es wurde jedoch nicht wie in Österreich, einfach enteignet. Gegen die Beschlagnahmung ihres Eigentums zogen Mitglieder der ehemals regierenden Fürstenhäuser und deren Nebenlinien immer häufiger vor Gericht. Dort siegten sie nach langen Verhandlungen regelmäßig. Diese Siege erlangten sie jedoch nicht nur wegen der formalen Rechtslage, sondern auch wegen der monarchistischen Einstellung der Richter. Ihre Rechtssprüche erregten in der Öffentlichkeit Entrüstung. Dem Fiskus gingen nämlich Vermögenswerte in Millionenhöhe verloren, während die Währungs- und Haushaltssanierung auf Kosten der breiteren sozialen Schichten ging. Am 19. Januar 1926 brachten SPD und KPD gemeinsam im Reichstag einen Gesetzesentwurf ein, der die entschädigungslose Enteignung der Fürsten zugunsten der Erwerbslosen, der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, der Sozial- und Kleinrentner, der bedürftigen Opfer der Inflation, der Landarbeiter, Kleinpächter und Kleinbauern verlangte. Dieses Gesetz der zur Fürstenenteignung sollte im Wege des Volksbegehrens verwirklicht werden.