Was waren die 'Leipziger Kriegsverbrecherprozesse'?

von: Florian Rübener

GRIN Verlag , 2010

ISBN: 9783640786145 , 3 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 2,99 EUR

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Was waren die 'Leipziger Kriegsverbrecherprozesse'?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen (Historisches Institut), Veranstaltung: Der Nürnberger Prozess der Kriegsverbrecher, Sprache: Deutsch, Abstract: 1) Was waren die 'Leipziger Kriegsverbrecherprozesse'? Dirk von Selle beschreibt die Leipziger Kriegsverbrecherprozesse in seinem Aufsatz 'Prolog zu Nürnberg - Die Leipziger Kriegsverbrecherprozesse vor dem Reichsgericht' als die strafrechtliche Verarbeitung des Ersten Weltkrieges die vor allem durch die Artikel 228 bis 230 des Versailler Friedensvertrages in Bewegung gebracht wurde.1 Aufgrund eben dieser Artikel, so Selle, erkannte die deutsche Regierung das Recht der allierten Mächte an, Personen vor ein Militätgericht zu stellen, die sich wegen Handlungen gegen gebräuchliches Kriegsrecht strafbar gemacht hatten. Die Durchführung der Prozesse erwies sich jedoch als schwierig da die deutsche Regierung sich weigerte etwa neunhundert, von den Allierten benannte, Personen auszuliefern die wegen diverser Kriegsverbrechen angeklagt werden sollten. Vor allem in der Öffentlichkeit stieß diese Auslieferungsliste auf große Ablehnung weswegen sich die Reichsregierung dazu entschloss die genannten Personen einem Strafverfahren in Deutschland zu unterziehen. Extra zu diesem Zweck wurde im Dezember 1919 ein 'Gesetz zur Verfolgung von Kriegsverbrechern und Kriegsvergehen' verabschiedet, welches das Reichsgericht zur ersten und letzten Instanz für im In- und Ausland begangene Kriegsverbrechen erklärte. Zwar stimmten die Allierten diesem Entwurf zu, jedoch behielten sie sich das Recht auf den Verailler Friedensvertrag zurückzugreifen, sollten die Prozesse nicht zu ihrer Zufriedenheit verlaufen. Im Frühjahr 1921 begannen nun eben diese Prozesse von denen neun mit einem Urteil abgeschlossen wurden. Etliche Verfahren endeten jedoch mit Freisprüchen oder wurden, meist aus Mangel an Beweisen, eingestellt weswegen die Glaubwürdigkeit der Prozesse schnell von den Allierten in Frage gestellt wurde.