Sollte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter in der Bundesrepublik Deutschland generell angeordnet werden?

von: Malin Peters

GRIN Verlag , 2012

ISBN: 9783656099512 , 19 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Sollte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter in der Bundesrepublik Deutschland generell angeordnet werden?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung in der Bundesrepublik Deutschland generell angeordnet werden sollte. Hierzu werden im ersten Teil der Arbeit zunächst die rechtlichen Grundlagen der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgeschlüsselt, sowie deren Anwendung in der Praxis erklärt. Neben der Beleuchtung der gesetzlichen Voraussetzungen, die bei der Anordnung der Maßregel erfüllt sein müssen, werden die Vollstreckung und der Vollzug der nachträglichen Sicherungsverwahrung betrachtet. Hier wird zudem die Sicherungsverwahrung anhand von Statistiken dargestellt und somit nähere Informationen zu den Sicherungsverwahrten selbst gegeben. Im zweiten Teil der Arbeit werden die rechtlichen und politischen Legitimationsprobleme der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgezeigt. Hinsichtlich der Frage zur Effektivität der Gefährlichkeitsprognose, werden die Problembereiche der Erstellung eines Prognosegutachtens erläutert. Außerdem wird kurz auf die Unschärfe der materiellen Anordnungsvoraussetzungen des strafrechtlichen Instruments eingegangen. Weiterführend wird auf der Basis des aktuellen Urteils des EGMR, dessen Ausführungen betrachtet, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung sowohl als menschenrechts- als auch als verfassungswidrig anzusehen ist. Am Ende steht neben der Beantwortung der eingangs gestellten Frage, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung in der Bundesrepublik Deutschland generell angeordnet werden sollte, auch ein Ausblick auf mögliche Gesetzesänderungen beziehungsweise Alternativen zu diesem strafrechtlichen Instrument.