Verwertung steuerrelevanter Ermittlungsergebnisse bei Banken gegenüber deren Kunden

von: Ingo Schamberger

GRIN Verlag , 2002

ISBN: 9783638149419 , 96 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

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Verwertung steuerrelevanter Ermittlungsergebnisse bei Banken gegenüber deren Kunden


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor untersucht in seiner Arbeit die Frage, inwiefern steuerrelevante Ermittlungsergebnisse, welche bei Kreditinstituten gewonnen wurden, gegenüber deren Kunden verwertet werden können. Vor allem soll geprüft werden, ob und inwieweit bei einer gegen ein Kreditinstitut gerichteten Außenprüfung Kontrollmitteilungen gefertigt und in welcher Art und Weise diese verwertet werden können. Die Arbeit beginnt mit einer genauen Themenabgrenzung, um die unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen und die jeweilige Einschlägigkeit des § 30a AO herauszuarbeiten (1. Teil). Im Rahmen der Untersuchung des Instituts der Kontrollmitteilung wird auf die Zulässigkeit der Anfertigung von Kontrollmitteilungen anläßlich einer Außenprüfung im allgemeinen eingegangen und die vorhandenen Grenzen werden aufgezeigt (2. Teil). Im Anschluß daran wird der Frage nach den Kennzeichen des Bankgeheimnisses im allgemeinen und seiner Ausprägung im Steuerrecht im speziellen nachgegangen, um zu prüfen, ob durch ein Bankgeheimnis im Steuerrecht die Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörden absolut eingeschränkt werden (3. Teil). Die Einschränkung der Anfertigung von Kontrollmitteilung bei der Außenprüfung einer Bank durch § 30a Abs. 3 AO und sein Verhältnis zu § 194 Abs. 3 AO werden dann vor allem im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anfertigung von Kontrollmitteilungen bei Banken geklärt (4. Teil). Zum Schluß wird herausgearbeitet, wie Kontrollmitteilungen nach einer Außenprüfung bei einer Bank verwertet werden können und welcher Rechtsschutz gegen die Fertigung und Verwertung besteht (5. Teil).