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Faktische Grenzen der Rechtsangleichung - Die Bedeutung der unterschiedlichen Rechtskulturen und Rechtstraditionen für die Möglichkeit einer Harmonisierung des Privatrechts
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Faktische Grenzen der Rechtsangleichung - Die Bedeutung der unterschiedlichen Rechtskulturen und Rechtstraditionen für die Möglichkeit einer Harmonisierung des Privatrechts
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,5, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Text handelt von den Unterschieden der Rechtssysteme des 'civil law' und des 'common law' und sucht nach einer Möglichkeit, die Eigenheiten in gemeinsamem Unionsrecht zu berücksichtigen.
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