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Das Recht der Berliner Verwaltung - Unter Berücksichtigung kommunalrechtlicher Bezüge
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Das Recht der Berliner Verwaltung - Unter Berücksichtigung kommunalrechtlicher Bezüge
Die organisatorische Struktur Berlins kennt keine Gemeinden, sondern nur Bezirke ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Besonderheiten werden anhand eines Vergleichs mit dem Kommunalrecht der Flächenländer aufgezeigt. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung und relevante Literatur umfassend berücksichtigt. Anhand von Übungsfällen aus der Rechtsprechung kann der Stoff vertieft werden. Das Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft und Rechtsreferendare, ist aber auch für Praktiker als Nachschlagewerk von Nutzen.
Prof. Dr. Andreas Musil, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Steuerrecht, Universität Potsdam
Senatsrat Sören Kirchner, Freie Universität Berlin, Bereich Rechtswissenschaft
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